Was bisher geschah
Der Umbruch der Jahre 1989 und 1990 beseitigte die Teilung Europas und eröffnete eine neue historische Phase unseres Kontinents. Diese steht vor allem im Zeichen der Europäischen Union. So stellten zehn Staaten Mittel- und Osteuropas, nämlich Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, die Tschechische Republik und Ungarn, zwischen 1994 und 1996 Anträge auf Mitgliedschaft. Bereits 1990 hatten Zypern und Malta Beitrittsanträge gestellt. Die Europäische Union reagierte rasch auf diese historische Herausforderung, indem sie eine Strategie der Heranführung der mittel- und osteuropäischen Staaten entwickelte.
Kriterien von Kopenhagen
1993 beschloss der Europäische Rat von Kopenhagen vier Kriterien, die seither als Leitlinien für den Beitritt eines Landes zur Europäischen Union anzusehen sind. Diese so genannten Kopenhagener Kriterien sind:
- Institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte, sowie Achtung und Schutz von Minderheiten (politisches Kriterium)
- funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten (wirtschaftliches Kriterium);
- Übernahme der aus einer Mitgliedschaft erwachsenen Verpflichtungen und der Ziele der politischen sowie die Wirtschafts- und Währungsunion;
- die Fähigkeit der Union selbst, neue Mitglieder aufzunehmen.
2002 konnten die seit 1998 mit Estland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern und seit 2000 mit Lettland, Litauen, Malta und der Slowakei durchgeführten Beitrittsverhandlungen abgeschlossen werden. Nach Unterzeichnung des Beitrittsvertrages und nach Beendigung der Referenden in den neuen Mitgliedstaaten und des Ratifikationsverfahrens in den übrigen Mitgliedstaaten konnten der EU ab 1. Mai 2004 zehn neue Mitgliedstaaten beitreten.
Bei dieser Erweiterungsrunde fehlten zunächst Bulgarien und Rumänien. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit diesen Ländern im Dezember 2004 wurde im April 2005 der Beitrittsvertrag unterzeichnet. In ihrem letzten Monitoringbericht vom 26. September 2006 über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens und Rumäniens stellte die Kommission fest, dass beide Länder hinreichend vorbereitet sind, um die mit der EU-Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen wahrzunehmen. Für die vereinzelten Bereiche, in denen noch Handlungsbedarf besteht, hat die EU entsprechende Begleit- und Überprüfungsmaßnahmen beschlossen. Nach der Ratifizierung des Beitrittsvertrags durch alle EU-Mitgliedstaaten konnten die beiden Länder am 1. Jänner 2007 der Europäischen Union beitreten.
