Neue Erweiterungsschritte
Am 3. Oktober 2005 beschloss der Rat der Außenminister die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei, die seit 2004, respektive 1999, den Status eines Beitrittskandidaten innehatten. Der Verhandlungsrahmen, welcher die Grundparameter für Verhandlungen mit der Türkei und Kroatien festlegt, enthält vor allem im Türkei-Dokument für Österreich wichtige Punkte. Diese sind unter anderen eine ausdrückliche Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit der EU als eine der Beitrittsvoraussetzungen, der Hinweis auf die nötige Akzeptanz eines allfälligen Beitritts durch die Bürger sowie eine faire finanzielle Lastenaufteilung auf alle Mitgliedstaaten.
Der Europäische Rat vom Dezember 2006 legte eine Strategie für die künftige Vorgangsweise im Erweiterungsprozess fest, die die Berücksichtigung von für Österreich wichtigen Elementen vorsieht. So wird das Tempo der Erweiterung durch die Aufnahmefähigkeit der EU bestimmt, die speziell anhand der Prüfung der Auswirkungen eines Beitritts auf die wichtigsten Politikbereiche durch die Kommission (sogenannte Impact Studies) bewertet werden soll. Auf den Erkenntnissen dieses Strategiepapiers und auch des erneuerten Konsenses für die Erweiterung, der im Rat im Dezember 2006 verabschiedet wurde, bauen die nachfolgenden jährlichen Erweiterungsstrategien auf. Im Zentrum steht dabei der Westbalkan, wobei die Kommission die europäische Perspektive für diese Länder unterstreicht.
Mazedonien hat seit Dezember 2005 den Status eines Beitrittskandidaten. Für eine Aufnahme von Beitrittsverhandlungen hat Mazedonien bis jetzt noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt. Montenegro überreichte am 15. Dezember 2008 einen formellen Antrag der EU-Mitgliedschaft an den französischen Ratspräsidenten. Nach dem positiven Avis der Europäischen Kommission wurde Montenegro im Rahmen der Tagung des Europäischen Rates am 16. Dezember 2010 der Kandidatenstatus verliehen. Albanien stellte seinen Antrag für einen Beitritt zur Europäischen Union am 28. April 2009, wegen Mängeln vor allem im Bereich der politischen Kriterien wurde jedoch von der Verleihung des Kandidatenstatus bisher abgesehen.
Im Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission vom November 2010 wurde festgestellt, dass sich die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien in der Abschlussphase befunden haben. In den darauffolgenden Monaten wurden unter ungarischer Ratspräsidentschaft die Verhandlungen in den restlichen, schwierigen Kapiteln geführt. Nach einem fast sechs Jahre dauernden Prozess konnten die letzten Verhandlungskapitel am 30. Juni 2011 abgeschlossen werden. Die nächsten Etappen vor dem tatsächlichen Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union sind nun die Unterzeichnung und die Ratifizierung des Beitrittsvertrages durch alle EU-Mitgliedsstaaten.
Das 2008 stark von der Wirtschafts- und Finanzkrise getroffene Island stellte sein Beitrittsansuchen zur Europäischen Union am 17. Juli 2009. Gleichzeitig wurde per Parlamentsbeschluss festgelegt, dass nach Abschluss der Beitrittsverhandlungen eine Volksabstimmung über den EU-Beitritt stattfinden muss. Nach dem positiven Avis der Europäischen Kommission im Februar 2010 konnte die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen vom Europäischen Rat am 17. Juni 2010 beschlossen werden, am 27. Juli 2010 fand schließlich die Eröffnungskonferenz der Beitrittsverhandlungen mit Island statt.
Der Screening-Prozess, das heißt die analytische Prüfung des EU-Besitzstandes durch die Europäische Kommission, wurde im November 2010 eingeleitet. Nach der erfolgreichen Beendigung des Screenings in den ersten Kapiteln haben die EU-Mitgliedstaaten bei der Regierungskonferenz am 27. Juni 2011 beschlossen, vier Verhandlungskapitel mit Island zu öffnen. Zwei davon konnten gleichzeitig auch schon provisorisch geschlossen werden.
Als langjähriges Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hat Island bereits große Teile des Besitzstandes der Union umgesetzt. Dennoch muss das Land in einigen Bereichen Reformen initiieren, um den Anforderungen der Union zu entsprechen und einen Beitritt zu ermöglichen.
Mit der Türkei konnten die Verhandlungen seit 2005 bisher in 13 Kapiteln eröffnet werden: freier Kapitalverkehr; Gesellschaftsrecht; Rechte am geistigen Eigentum; Informationsgesellschaft und Medien; Lebensmittelsicherheit; Tier- und Pflanzenschutzpolitik; Steuern; Statistik; Unternehmen und Industrie; Transeuropäische Netze; Umwelt; Verbraucher- und Gesundheitsschutz; Finanzkontrolle; Wissenschaft und Forschung. Nach erfolgreichen Verhandlungen im letztgenannten Kapitel wurde dieses vorläufig geschlossen.
Das langsamere Tempo der Beitrittsverhandlungen der EU mit der Türkei im Vergleich zu Kroatien trägt dem Grundsatz der Behandlung der Beitrittskandidaten nach Maßgabe seiner Verdienste im Reformprozess Rechnung. Die Türkei weigert sich weiterhin, ihre aus dem Ankara-Protokoll entspringende Verpflichtung, die Bestimmungen aus der mit der EU bestehenden Zollunion auf alle neuen Mitgliedsstaaten, darunter auch Zypern, auszuweiten. Folglich haben die EU-Außenminister im Dezember 2006 beschlossen, acht mit der Nord-Zypern-Problematik in Verbindung stehende Verhandlungskapitel gänzlich einzufrieren und auch keines der übrigen Kapitel provisorisch abzuschließen.
Im österreichischen Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode heißt es in Bezug auf die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei: "Ein gezieltes und zugleich behutsames Heranführen der Türkei und ihrer Bevölkerung an europäische Werte und Standards ist im Interesse aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Österreich hat durchgesetzt, dass die Aufnahmefähigkeit der Union ein Kriterium darstellt und, dass die Verhandlungen mit der Türkei einen offenen Ausgang haben. Wir setzen uns für ein schrittweises Vorgehen zunächst mit dem Ziel einer maßgeschneiderten türkisch-europäischen Gemeinschaft ein. Die österreichischen Bürger werden bei Vorliegen eines Verhandlungsergebnisses mit Beitrittsziel für die Türkei in einer Volksabstimmung das letzte Wort haben."
