Der Weg zur EU-Reform

- Auf dem Weg zum ReformvertragBild: Europäische Gemeinschaften
Im Dezember 2001 beriefen die Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten einen Europäischen Konvent unter der Leitung von Valéry Giscard d’Estaing mit dem Auftrag, eine umfassende Reform auszuarbeiten, ein. Im Konvent waren Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten und der Beitrittskandidaten sowie Vertreter des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und der nationalen Parlamente vertreten. Der Konvent erstellte zwischen Februar 2002 und Juli 2003 den Entwurf für einen Vertrag über eine Verfassung für Europa, der von der Regierungskonferenz im Juli 2004 angenommen wurde.
Der Vertrag über eine Verfassung für Europa sollte den EG-Vertrag und den EU-Vertrag ablösen und der Europäischen Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit geben. In Österreich erfolgte die Ratifizierung des Vertrags Mitte Mai 2005 mit Parlamentsbeschluss (181:1 Stimmen im Nationalrat und 59:3 Stimmen im Bundesrat).
Nach der Ablehnung des Vertrags in Volksabstimmungen in Frankreich (Ende Mai 2005) und in den Niederlanden (Anfang Juni 2005) wurde jedoch der EU-weite Ratifikationsprozess über diesen Vertrag nicht zu Ende geführt. Insgesamt hatten zu diesem Zeitpunkt 18 Staaten – eine deutliche Mehrheit in der EU – den Verfassungsvertrag ratifiziert. Rumänien und Bulgarien nahmen den Vertrag im Zuge ihres EU-Beitritts 2007 an.
In einer Reflexionsphase suchte die EU einen Ausweg aus ihrer schwierigen Situation nach den negativen Volksabstimmungen. Österreich, das im 1. Halbjahr 2006 den Ratsvorsitz ausübte, bemühte sich erfolgreich um eine Neubelebung des stockenden Reformprozesses.
In der Berliner Erklärung, die am 25. März 2007 anlässlich des fünfzigsten Jahrestages des Abschlusses der Römischen Verträge auf einem informellen Gipfeltreffen der 27 Staats- und Regierungschefs unterzeichnet wurde, drückten die Staats- und Regierungschefs ihren Willen aus, der EU bis zu den Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 eine neue vertragliche Basis geben zu wollen.
Um dies zu erreichen, beschloss der Europäische Rat bei seinem Gipfel am 21. und 22. Juni 2007 ein präzises Verhandlungsmandat über einen Reformvertrag.
Am 23. Juli nahm die Regierungskonferenz ihre Arbeit auf, das Mandat in einen definitiven Vertragsentwurf umzusetzen. Die Verhandlungen wurden beim EU-Gipfeltreffen am 18./19. Oktober in Lissabon erfolgreich abgeschlossen, am 13. Dezember setzten die Staats- und Regierungschef sowie die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten ebenfalls in Lissabon ihre Unterschriften unter den Vertrag. Daher wird der EU-Reformvertrag offiziell als "Vertrag von Lissabon" bezeichnet.
Der Vertrag von Lissabon tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft.
