Argumente für einen neuen EU-Vertrag
Warum keine Volksabstimmung in Österreich?
Für die innerstaatliche Genehmigung von Staatsverträgen ist in der österreichischen Bundesverfassung ganz allgemein das parlamentarische Verfahren vorgesehen. Dieses findet daher auch auf den Vertrag von Lissabon Anwendung. Eine Volksabstimmung wäre über die Frage, ob Österreich diesen Vertrag genehmigen soll, nur unter der Voraussetzung unbedingt notwendig, dass er eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung bewirkt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Entgegen diverser Behauptungen und Theorien gehen die Auswirkungen des Vertrages von Lissabon auf unsere Verfassung nämlich nicht so weit, dass sie eines der leitenden Prinzipien der Verfassung ändern.
Im Übrigen hat der Nationalrat über Anträge auf Abhaltung einer Volksabstimmung beraten und sich – mit großer Mehrheit - dagegen entschieden. Es entspricht ganz den Regeln unserer repräsentativen Demokratie, dass das Parlament hier seine verfassungsgemäße Zuständigkeit wahrnimmt.
Im Vorfeld der Ratifizierung des Verfassungsvertrags 2005 wurde in Österreich von einigen wenigen Rechtsexperten die Meinung vertreten, eine Volksabstimmung könnte wegen der Vertragsbestimmung, wonach EU-Recht nationalem Recht vorgeht, notwendig sein. Diese Bestimmung wurde im EU-Reformvertrag gestrichen. Damit ist auch dieses Argument für eine Volksabstimmung weggefallen.
Erweiterung
In die EU werden ausdrücklich nur Staaten aufgenommen, die nicht nur die europäischen Werte achten, sondern diese auch aktiv fördern. Außerdem strebt Österreich danach, dass auf die bereits vor Jahren definierten Beitrittsbedingungen, die ansonsten nicht geändert werden, im Vertrag deutlicher als bisher verwiesen wird.
Datenschutz
Es wird der Schutz persönlicher Daten im Zusammenhang mit Tätigkeiten der Organe und Einrichtungen der Union genauer geregelt. Auch das stärkt das Vertrauen der Bürger in die Aktivitäten der Union.
Mehr innere Sicherheit
Durch die Einführung neuer Regelungen im Bereich Justiz und Inneres kann die EU verstärkt gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität vorgehen.
Energie und Klima
Erst durch den EU-Reformvertrag erhält die EU eine Rechtsgrundlage für ihr Tätigwerden für den Klimaschutz.
Der neue Vertrag bietet auch eine Rechtsgrundlage für eine europäische Energiepolitik. Durch ein geeintes Vorgehen kann sich Europa besser intern organisieren, sich besser auf den Energiemärkten durchsetzen und so beitragen, unsere Energieversorgung zu sichern.
Eine handlungsfähigere Union
Die EU soll ihre Anliegen und weltweiten Interessen mit verbesserten Institutionen und einfacheren Verfahren effektiver durchsetzen können:
- Die Staats- und Regierungschefs der EU werden im Europäischen Rat künftig enger zusammenarbeiten: Ein Präsident des Europäischen Rates bereitet dessen Tagungen vor und leitet sie. Der Europäische Rat trifft jährlich 4 Mal zu regulären Sitzungen zusammen - statt dzt. 2 Mal formell und 2 Mal informell.
- Der Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik vertritt die EU nach außen. Er soll von einem Auswärtigen Dienst der EU, in dem Ratssekretariat, die EK und Diplomaten der nationalen auswärtigen Dienste im Team zusammenarbeiten, unterstützt werden. Der Hohe Vertreter leitet überdies den Ministerrat für auswärtige Beziehungen. Er soll auch EU-Positionen im Sicherheitsrat der UNO erläutern.
- Zum Beispiel ist es wichtig, dass die EU geschlossen in die globalen Klimaverhandlungen geht. (Zur Erinnerung: Der Europäische Rat hat Anfang März 2007 beschlossen, dass bis 2020 ein Fünftel des EU-Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind-, Sonnen- und Wasserkraft stammen und bis 2020 eine Senkung der Treibhausgase um 20 Prozent gegenüber 1990 erreicht werden soll.)
Gestärkte Demokratie
Der neue Reformvertrag weitet
- die demokratische Mitbestimmung,
- den Grundrechtsschutz und
- den Gedanken der Verteidigung der Europa wichtigen Werte
stark aus.
Wir bauen ausdrücklich nicht an einem "Europäischen Superstaat" und um jedes Missverständnis darüber zu vermeiden, wurde sogar - zum Bedauern vieler übrigens - darauf verzichtet, die europäischen Symbole (z. B. Hymne und Flagge) in den Vertrag aufzunehmen.
Das Europäische Volksbegehren wird erstmals eingeführt und bringt mehr Bürgerbeteiligung.
Das Europäische Parlament erhält einen größeren Einfluss in der Gesetzgebung.
Die EU nimmt eine Grundrechtscharta an. Die Grundrechte werden verbindlich und ein Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention wird vorbereitet. Seit 1. März 2007 gibt es außerdem die für die gesamte EU tätige Grundrechteagentur mit Sitz in Wien.
Kein Souveränitätsverlust
Der Reformvertrag stärkt die Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Mitgliedsstaaten, ihrer Parlamente und Bürger:
Er verzichtet im Vergleich zum Verfassungsvertrag auf Begriffe und Symbole, die als Hinweise auf Ziel eines europäischen Superstaats missverstanden werden könnten ("Verfassung", "Minister" Flagge, Hymne).
Im Vertrag wird erstmals festgehalten, dass die Übertragung von Kompetenzen an die EU keine Einbahnstraße ist, sondern dass EU-Kompetenzen von den Mitgliedstaaten gemeinsam auch wieder auf die nationale Ebene rückverlagert werden können.
Die Kompetenzordnung in der EU wird geklärt: Erstmals wird es eine genaue Verteilung der Zuständigkeiten zwischen EU und Mitgliedstaaten geben.
So wird klargestellt, dass öffentliche Dienstleistungen - ob von wirtschaftlichem oder von nicht-wirtschaftlichem Interesse - in die Zuständigkeit der nationalen bzw. regionalen oder lokalen Behörden fallen.
Außerdem können die nationalen Parlamente Einwände gegen Vorschläge für neue Bestimmungen erheben, wenn diese ihrer Ansicht nach die EU-Zuständigkeiten überschreiten würden. Grundsätzlich sollen nämlich regionale oder lokale Probleme auch auf diesen Ebenen gelöst werden (Subsidiaritätsprinzip).
Der Reformvertrag ändert auch nichts an der österreichischen Neutralität. Diese ist im Übrigen nicht versteinert oder tief gefroren, sondern wird von uns aus eigenem Antrieb weiterentwickelt. Die österreichische Bundesverfassung enthält auch das klare Bekenntnis zur gemeinsamen solidarischen Außenpolitik im Rahmen der Europäischen Union.
Was erreichen wir durch den Reformvertrag?
Die Bürgerinnen und Bürger wollen eine erfolgreiche EU, die ihnen Vorteile bringt und die sie vor Gefahren schützt. Dafür muss diese schlank und fit sein, modern verwaltet, demokratisch kontrolliert und flexibel genug, um auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können. Daher erfolgt - nach der Zurückweisung des Verfassungsvertrags - diese Reform der Rechtsgrundlagen der EU.
Aus dem Regierungsübereinkommen:
"Die Stärkung des Vertrauens der Österreicherinnen und Österreicher in das europäische Projekt ist ein besonderes Anliegen der Bundesregierung."
