Der EU-Reformvertrag
Warum braucht Europa einen "Reformvertrag"?

- Broschüre zum EU-ReformvertragFoto: Studio Stocker
Der Vertrag von Lissabon schliesst den institutionellen Reformprozess der Union ab, damit die EU auch mit 27 Mitgliedern und auch nach weiteren möglichen Erweiterungsschritten fit für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts wird. Zuletzt wurden die EU-Verträge im Jahr 2000 mit dem Vertrag von Nizza überarbeitet.
Ein Reformvertrag ändert nicht alles in der EU, sondern überarbeitet die bestehenden EU Verträge, nämlich den Vertrag über die Europäische Union und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, welcher in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEUV) umbenannt wird.
Der Vertrag von Lissabon wurde am 13. Dezember 2007 durch die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union unterzeichnet. Um in Kraft treten zu können, musste der Reformvertrag in allen 27 Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Nach dem negativen Ausgang des Referendums in Irland vom 12. Juni 2008 haben sich die Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat im Juni 2008 darauf verständigt, die noch laufenden Ratifikationsverfahren fortzusetzen und parallel dazu die Lage gemeinsam zu analysieren.
Beim Europäischen Rat am 11./12. Dezember 2008 wurden Irland rechtliche Garantien zugesagt, um den beim Referendum geäußerten Bedenken Rechnung zu tragen. Zugesagt wurde auch, dass die Europäische Kommission bei Inkrafttreten des Vertrags auch nach 2014 nicht verkleinert wird. Bei einem neuerlichen Referendum in Irland am 2. Oktober 2009 stimmen 67,13% der Wähler für den Vertrag von Lissabon.
Die Tschechische Republik hat als letzter EU-Mitgliedstaat seine Ratifikationsurkunde zum Lissabon-Vertrag am 13. November 2009 hinterlegt.
Der Vertrag trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. In Österreich wurde der Reformvertrag im Verfassungsausschuss des Nationalrates einer gründlichen Prüfung unterzogen, zu der auch externe Experten geladen waren. Der Nationalrat stimmte dem Vertrag am 9. April mit einer deutlichen Mehrheit von 151 Stimmen bei 27 Gegenstimmen zu. Danach befasste sich der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus des Bundesrates mit dem Vertrag. Der Bundesrat erteilte am 24. April seine Zustimmung. Die österreichische Ratifikationsurkunde wurde am 28. April von Bundespräsident Heinz Fischer unterzeichnet und nach Gegenzeichnung durch Bundeskanzler Alfred Gusenbauer am 13. Mai 2008 in Rom hinterlegt. Damit wurde das österreichische Ratifikationsverfahren gemäß der österreichischen Bundesverfassung und den völkerrechtlichen Bestimmungen abgeschlossen.
Eine kurze Zusammenfassung über den Inhalt des Vertrags von Lissabon finden Sie in den Broschüren des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten und über die untenstehenden Links. Weiterführende Informationen wie den Stand der Ratifikation und auch den Volltext des Vertrags finden Sie im Menü links.
Broschüren des Außenministeriums zum Vertrag von Lissabon
Broschüre zum Vertrag von Lissabon (pdf, 1.03 mb)
Broschüre: Die EU-Reform 2007 im Überblick (pdf, 300.84 kb)
Weitere Broschüren und Links
Broschüre "Zukunft Europa" der Bundesregierung
Broschüre "Der Vertrag von Lissabon" der Wirtschaftskammer
Broschüre "Konkrete Ergebnisse der EU-Mitgliedschaft für die österreichische Bevölkerung"
Informationen der Wirtschaftskammer zu Mythen über den Vertrag von Lissabon und die EU
Informationen der Bundesregierung zum Vertrag von Lissabon
Webseiten der Europäischen Kommission zum Reformvertrag
