Beziehungen der EU zu den mediterranen Nachbarstaaten (Union für den Mittelmeerraum)
Die Außenministerkonferenz der damaligen EU- und Mittelmeer-Anrainerstaaten, die im November 1995 in Barcelona stattfand, markierte den Beginn der Euro-Mediterranen Partnerschaft, des so genannten "Barcelona-Prozesses". Dieser wurde ins Leben gerufen, um mit den Staaten am Süd- und Ostufer des Mittelmeeres "eine gemeinsame Zone des Dialogs, des Austausches und der Zusammenarbeit zu begründen, die Frieden, Stabilität und Fortschritt" in der Region dauerhaft sichern soll. Er war auch zur Unterstützung des Nahostfriedensprozesses, der damals im Gefolge der Oslo-Verträge in einer hoffnungsvollen Phase stand, gedacht und sollte die Kompromissbereitschaft der Parteien in diesem Prozess fördern. Er war jedoch nicht als Forum zur Lösung des Prozesses konzipiert. 2008 wurde der Barcelona-Prozess in „Union für den Mittelmeerraum“ umbenannt und neu strukturiert: es wurde eine Ko-Präsidentschaft (ein EU-Mitgliedstaat und ein südlicher Partnerstaat) und ein Sekretariat mit Sitz in Barcelona beschlossen.
Die Union umfasst die vier Bereiche der politischen, wirtschaftlichen, sozio-kulturellen und migrationspolitischen Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU und den sechzehn mediterranen Partnerländern (Ägypten, Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Mauretanien, Monaco, Montenegro, Palästinensische Autonomiebehörde, Syrien, Tunesien und Türkei). Libyen hat Beobachterstatus. Das Instrument zur Umsetzung sind Assoziationsabkommen der EU mit den einzelnen Partnerstaaten. Generelles Ziel der Assoziationsabkommen ist es, einen Rahmen für den bilateralen politischen Dialog zu schaffen, die Ausweitung von Handel und Investitionen zu fördern, die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem und finanziellem Gebiet zu vertiefen und die regionale Integration zu stärken. Wesentliche Elemente stellen die Standardklauseln über die Einhaltung der demokratischen Prinzipien und fundamentalen Menschenrechte (wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte beinhaltet) sowie eine spezielle Textklausel zur Non-Proliferation von Massenvernichtungswaffen und Terrorismusbekämpfung dar.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Schaffung einer Freihandelszone zwischen der EU und den Mittelmeerländer und die Förderung des Handels zwischen den Mittelmeerpartnern untereinander ("horizontale" oder "Süd-Süd-Integration"). Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit insbesondere dazu beitragen, in Angelegenheiten von transnationalem Charakter verstärkt zu kooperieren, beispielsweise bei der Vernetzung von Infrastruktur oder bei der Harmonisierung technischer Standards. Die Assoziationsabkommen umfassen aber auch eine Reihe von sozialen, kulturellen und finanziellen Aspekten im Sinne des Barcelona-Prozesses.
Die Verstärkung des regionalen und subregionalen Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit stellt eine Voraussetzung für die Verwirklichung der Ziele der Erklärung von Barcelona dar. Der Ausbau des Süd-Süd-Handels würde erhebliche wirtschaftliche Gewinne nicht nur in Bezug auf den Handel, sondern auch auf die ausländischen Investitionen mit sich bringen, da die Möglichkeit, regionale statt rein nationale Märkte zu bedienen, Investoren anziehen würde. Weiters wurde die Einbeziehung der Euromed-Partner in das System der pan-europäischen Ursprungskumulierung beschlossen.
Da die Mittelmeerpartner direkte Nachbarn der EU sind, und Entwicklungen in dieser Region unmittelbare Auswirkungen auf die EU haben können, kommt der institutionalisierten Kooperation besondere Bedeutung zu. Im Rahmen der Union für den Mittelmeerraum finden jährliche Außenministerkonferenzen sowie alle zwei Jahre Gipfeltreffen auf Ebene der Staats- und Regierungschefs statt. Sektorale Fachministertreffen sowie regelmäßige Kontakte zwischen EU Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und den Partnern auf Beamtenebene sichern einen beständigen Dialog entlang der in den Assoziationsabkommen und ENP Aktionsplänen vorgegebenen Linien. Am 27. und 28. November 2005 fand zum zehnjährigen Jubiläum des Barcelona-Prozesses ein Gipfeltreffen aller Teilnehmer der Partnerschaft statt, wo die gemeinsame Annahme eines Fünfjahresplans und eines Verhaltenskodex zur Bekämpfung des Terrorismus erfolgte.
Die in diesen Dokumenten vorgeschlagene Zusammenarbeit ist umfassend und betrifft vielfältige Bereiche wie den Dialog der Kulturen, Verbesserung der Möglichkeiten für Jugendliche durch Bildung, Förderung demokratischer Entwicklungen und Deregulierung der Verwaltung, Bekämpfung radikaler oder rassistischer Tendenzen, wirtschaftliche Entwicklung und finanzielle Unterstützung des Übergangs, den Umweltschutz, die Migration, den Kampf gegen den internationalen Terrorismus, Konfliktverhütung, Abrüstung und die Zusammenarbeit im sicherheitspolitischen Bereich. Zum Zwecke der Förderung der zwischenmenschlichen und interkulturellen Kontakte wurde 2004 die Anna Lindh Stiftung mit Sitz in Alexandrien/Ägypten gegründet. Diese nach der ehemaligen Außenministerin von Schweden benannte Institution fördert NGOs, verknüpft als Netzwerk der Netzwerke die Zivilgesellschaften von Nord und Süd, fördert den intellektuellen Austausch und hat auch die Sichtbarkeit der Partnerschaft erhöht.
