Europäische Nachbarschaftspolitik:
Die Europäische Nachbarschaftspolitik bezieht sich auf die unmittelbaren Nachbarn der EU mit den südlichen Mittelmeeranrainerstaaten und den östlichen Nachbarstaaten: Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Ägypten, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Moldau, Marokko, die Palästinensische Autonomiebehörde, Syrien, Tunesien und die Ukraine.
Im Zuge der letzten Erweiterungsrunde der EU wurde ab 2003 beginnend mit der Mitteilung der Kommission vom 11. März 2003 „Größere Europa- Nachbarschaft. Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“ die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) aus der Taufe gehoben. Sie wurde konzipiert, um der Zusammenarbeit mit den EU-Nachbarländern nach der Erweiterung neuen Schwung zu verleihen und knüpft an die Erfahrungen mit der Unterstützung der Transformationsprozesse der neuen Mitgliedsstaaten und Kandidatenländern an. Der ENP liegt die Prämisse zugrunde, dass Sicherheit, Stabilität und nachhaltige Entwicklung der EU-BürgerInnen nur durch verstärkte Zusammenarbeit mit den Nachbarländern sicherzustellen ist. Die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen, die sich aus der geographischen Nähe (Handel, Energieversorgung, Migration, Infrastruktur, Menschen-zu-Menschen-Kontakte) sowie dem Wohlstandsgefälle, den Ursachen der Armut und der politischen, sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Instabilität ergeben, liegt dabei auch im Interesse der EU.
Ziel ist es „neue Trennlinien in Europa zu vermeiden“, „eine Zone des Wohlstands und der guten Nachbarschaft – einen Ring von befreundeten Staaten – zu entwickeln, mit denen die EU enge, friedliche und kooperative Beziehungen unterhält“, um sozialen Zusammenhalt und wirtschaftliche Dynamik durch regionale und subregionale Zusammenarbeit und Integration dauerhaft zu gewährleisten.
Zur Intensivierung der ENP unterbreitete die Kommission in ihrer Mitteilung vom 4. Dezember 2006 weitere Vorschläge zur Weiterentwicklung dieser Politik. Im wesentlichen geht es um die Stärkung der Wirtschafts- und Handelskomponente, Erleichterung der Mobilität (Förderung der Menschen-zu-Menschen-Kontakte), Verstärkung der thematischen, politischen und regionalen Zusammenarbeit sowie Verbesserung der finanziellen Kooperation.
Das Schlüsselelement der Europäischen Nachbarschaftspolitik bilden die individuell gestalteten bilateralen ENP-Aktionspläne, die gemeinsam zwischen der EU und jedem einzelnen Partnerland vereinbart worden sind. Diese Pläne enthalten eine Agenda politischer und wirtschaftlicher Reformen mit kurz- und mittelfristigen Prioritäten. Von den südlichen Partnern setzen derzeit Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, die Palästinensische Autonomiebehörde und Tunesien ENP-Aktionspläne um, von den östlichen die Ukraine, Moldau, Armenien, Aserbaidschan und Georgien. Die ENP-Aktionspläne stellen auch den Referenzrahmen für die Programmierung der finanziellen Unterstützung auf Grundlage des neuen Finanzierungsinstruments, des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) dar.
Im Unterschied zur Union für den Mittelmeerraum und zur Östlichen Partnerschaft ist die ENP ein bilaterales Forum der EU mit den jeweiligen Partnerländern, ENP und Union für den Mittelmeerraum sowie Östliche Partnerschaft ergänzen einander jeweils.
