Die Auslandskulturpolitik im Rahmen der Europäischen Union (EU)
Kulturangelegenheiten in der EU sind nationale Kompetenz. Der Vertrag über die Europäische Union (Art. 167) sieht vor, dass die Union einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes leistet.
Der Europäischen Union kommt eine fördernde und unterstützende Rolle gegenüber den Mitgliedstaaten zu. Das trifft auch auf die Zusammenarbeit der Mitgliedsländer mit Drittländern und den für den Kulturbereich zuständigen internationalen Organisationen, insbesondere mit dem Europarat zu.
Die der Europäischen Union zur Verfügung stehenden Instrumente sind vom Rat und dem Europäischen Parlament beschlossene Fördermaßnahmen aber auch Empfehlungen der Kommission.
Die europäische Kulturagenda
2007 wurde mit der vom Europäischen Rat gebilligten Agenda für Kultur ein neuer politischer Rahmen für den Bereich Kultur auf EU-Ebene geschaffen. Sie soll einerseits der Verbesserung der Kohärenz und Außenwirkung der EU-Maßnahmen in der Kultur dienen, andererseits die bestmögliche Nutzung des Potenzials der Kultur- und Kreativwirtschaft insbesondere in Bezug auf Klein und mittlere Unternehmen gewährleisten und dadurch zu den Zielen der Lissabon-Agenda der Europäischen Union für Wachstum und Beschäftigung und deren Nachfolgestrategie Europa 2020 beitragen.
Die Agenda orientiert sich dabei an drei Zielbereichen:
- kulturelle Vielfalt und interkultureller Dialog,
Förderung der kulturellen Vielfalt der EU wozu auch die Verbesserung der Mobilität von KünstlerInnen und die Verbreitung von Kunstwerken über nationale Grenzen dazu gehört.
- Förderung der Kultur als Katalysator für Kreativität, die einen wertvollen Beitrag zur Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit Europas beiträgt
- Kultur als Schlüsselelement der internationalen Beziehungen: Bekräftigung des EU-Engagements für die Entwicklung einer neuen und aktiveren kulturellen Rolle Europas im Rahmen der internationalen Beziehungen und für die Berücksichtigung der kulturellen Dimension als wichtiges Element der Beziehungen Europas zu Partnerländern und – regionen.
Ziel der Kulturagenda ist es schließlich, sicherzustellen, dass bei allen Entscheidungen oder Vorschlägen, die eine Regulierung beinhalten oder Folgen für den Haushalt haben, die Förderung der Kultur und der kulturellen Vielfalt hinreichend berücksichtigt wird.
Der aktuelle Arbeitsplan Kultur 2011-2014, der sich auf die in der europäischen Kulturagenda festgelegten strategischen Ziele stützt, definiert sechs Prioritäten für den Kulturbereich:
· Kulturelle Vielfalt, interkultureller Dialog und eine für alle zugängliche Kultur
· Kultur- und Kreativwirtschaft
· Kompetenzen und Mobilität
· Kulturelles Erbe, einschließlich Mobilität von Sammlungen
· Kultur und Außenbeziehungen
· Erstellung einheitlicher Kulturstatistiken
Arbeitsgruppen mit Experten aus den Mitgliedsländern versuchen diese Ziele unter anderem durch die Erstellung von Handbüchern aber auch Strategien mit geeigneten Vorgehensweisen für private und öffentliche Kunst- und Kultureinrichtungen zu verwirklichen.
Die Kommission setzt aber auch gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Digitalisierung des kulturellen Erbes fort. Hierzu gehören die Arbeiten am Filmerbe und an der Europeana. Überdies führte die Kommission und die Mitgliedstaaten das Europäische Kulturerbe-Siegel ein, das ab 2012 europäischen Kulturstätten mit besonderer Bedeutung für den europäischen Einigungsprozess verliehen werden soll.
Im Bereich Kultur und Außenbeziehungen verstärken die Mitgliedstaaten und die Kommission ihre Zusammenarbeit. Seit Annahme der Kulturagenda hat sich bei den EU-Außenbeziehungen ein neuer strategischer Rahmen für den Kulturbereich herauskristallisiert. Die Kultur wird immer mehr als strategischer Faktor für die politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung wahrgenommen. Auch in den Entwicklungsstrategien wird die Rolle des Kulturbereichs zunehmend anerkannt.Die EU ist dem UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen 2006 beigetreten. 2010 wurde vom Rat eine gemeinsame informelle Tagung der hohen Beamten der Kulturministerien und der für Kulturfragen zuständigen hohen Beamten der Außenministerien eingerichtet, die Gelegenheit bietet, ein strategisches Kulturkonzept für die Außenbeziehungen zu entwickeln und die diesbezügliche Zusammenarbeit zu verstärken. 2011 fanden bereits zwei Treffen unter ungarischer und polnischer Präsidentschaft statt.
Das EU-Programm „Kultur“ unterstützte 2011 europaweit 308 Institutionen mit insgesamt 52 Millionen Euro. 15 österreichische Kultureinrichtungen erhielten EU-Mittel in Höhe von 4,7 Millionen Euro. Das entspricht einer Rückflussquote von 390%.
Im Rahmen des EU-Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ wurden 2011 europaweit 833 Projekte von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Gemeinden und Städten mit 28 Millionen Euro unterstützt. Dabei erhielten 14 österreichische Einrichtungen rund 575.000 Euro. Zum gleichnamigen Folgeprogramm für die Laufzeit 2014-2020 legte die Europäische Kommission am 14. Dezember einen Vorschlag vor. Mit dem veranschlagten Budget von 229 Millionen Euro sollen Städtepartnerschaften, Veranstaltungen zur europäischen Geschichte und die Debatte der Zivilgesellschaft über Europa gefördert werden.
Daneben bestehen eigene Kulturprogramme für die Östliche Partnerschaft zur Unterstützung der Zielländer in der Reform ihrer Kulturpolitik sowie im Rahmen der EUROMED-Partnerschaft.
Die Kommission hat einen sogenannten Culture Programme Guide herausgegeben, der sämtliche Programme sowie Bedingungen und Fristen enthält. Für Informationen über Programme sowie zur Unterstützung von Antragstellern wurden nationale Kontaktstellen (Cultural Contact Points) eingerichtet. Die nationale österreichische Kontaktstelle befindet sich im BMUKK.
Die Aktion „Europäische Kulturhauptstadt“ wurde 1985 durch Ratsentschließung der für Kulturfragen zuständigen Minister ins Leben gerufen. Es war eine Initiative der damaligen griechischen Kulturministerin Melina Mercouri. 1999 wurde diese Aktion in den gemeinschaftlichen Rahmen integriert und in „Kulturhauptstadt Europas“ umbenannt.
Liste der bereits gewählten Kulturhauptsädte Europas:
- 2012 Guimarães (Portugal) und Marburg (Slowenien)
- 2013 Marseille (Frankreich) und Kosice (Slovakei)
- 2014: Umeå (Schweden) und Rīga (Lettland)
Generaldirektion der Europäischen Kommission für Bildung und Kultur
