Maßnahmen
Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der österreichischen Auslandskulturpolitik
1. Pflege und Weiterentwicklung effizienter Netzwerke der österreichischen Auslandskulturinstitutionen
2. Durchführung und Unterstützung kultureller und wissenschaftlicher Projekte mit einer Darstellung Österreichs als innovativ-kreatives Land
3. Durchführung und Unterstützung von Projekten im Bereich des Dialogs der Kulturen und Religionen im In- und Ausland zur Positionierung Österreichs als Zentrum des interkulturellen und interreligiösen Dialogs und zur globalen Vertrauensbildung und Friedenssicherung
4. Einbringen und Durchsetzung österreichischer Kulturanliegen in Entscheidungsprozesse der EU und Internationaler Organisationen (insbesondere der UNESCO) sowie Förderung kultureller Initiativen der EU und Internationaler Organisationen (insbesondere der UNESCO) in Österreich
Zur 1. Maßnahme („Pflege und Weiterentwicklung effizienter Netzwerke der österreichischen Auslandskulturinstitutionen“): Österreich verfügt über ein umfassendes Netz an Auslandskulturinstitutionen (vgl. Annex 1). Dieses muss ständig überprüft und an neue Gegebenheiten angepasst werden. Die einzelnen Institutionen benötigen ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen, um die Ziele der Auslandskulturpolitik erfüllen zu können.
Zur 2. Maßnahme („Durchführung und Unterstützung kultureller und wissenschaftlicher Projekte mit einer Darstellung Österreichs als innovativ-kreatives Land“):Die Hauptarbeit der Auslandskulturpolitik widmet sich im Ausland der Durchführung und Unterstützung kultureller und wissenschaftlicher Projekte basierend auf strategischen und inhaltlichen Vorgaben des BMeiA. Dabei unterstützt das BMeiA die Internationalisierungsaktivitäten der österreichischen Wissenschaft und Forschung. Das Verhältnis zwischen Eigenveranstaltungen und geförderten Fremdveranstaltungen richtet sich nach lokalen Gegebenheiten. Die Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort wird angestrebt. Als Hilfestellung bei der Auswahl von österreichischen Künstlerinnen und Künstlern für Auftritte im Ausland wird ein der Objektivität und Transparenz verpflichtetes Fördermodell aufgebaut.
Zur 3. Maßnahme („Durchführung und Unterstützung von Projekten im Bereich des Dialogs der Kulturen und Religionen im In- und Ausland zur Positionierung Österreichs als Zentrum des interkulturellen und interreligiösen Dialogs und zur globalen Vertrauensbildung und Friedenssicherung“): Schwerpunkte im Dialog sind die globale Stärkung der Grund- und Freiheitsrechte, die gesellschaftliche Integration von kulturellen, religiösen und ethnischen Minderheiten in die modernen Demokratien, die Thematisierung und Förderung der Einbindung und des Beitrags von Frauen im religiös-gesellschaftlichen Kontext und der Rechte der Frauen allgemein, Abbau von Vorurteilen und Missverständnissen, die Unterstützung des interreligiösen Dialogs als Teil von Konfliktlösungs- und Versöhnungsstrategien, sowie Förderung der grenzüberschreitenden Kooperation junger Führungskräfte aus allen gesellschaftlichen Bereichen.
Zur 4. Maßnahme („Einbringen und Durchsetzung österreichischer Kulturanliegen in Entscheidungsprozesse der EU und Internationaler Organisationen - insbesondere der UNESCO - sowie Förderung kultureller Initiativen der EU und Internationaler Organisationen - insbesondere der UNESCO - in Österreich“): Die Vertretung Österreichs in EU-Kulturgremien erfolgt in enger Absprache zwischen dem BMeiA und dem BMUKK. Im Rahmen von EUNIC (European Union National Institutes for Culture) ist das BMeiA mit seinen Kulturforen und Vertretungsbehörden engagiert. Österreich ist aktives Mitglied in der UNESCO und strebt einen Sitz im Exekutivrat für die Jahre 2011-2015 an.
