Einleitung
Auslandskulturpolitik gehört zu jenen gestaltenden Elementen der österreichischen Außenpolitik, mit welchen die außenpolitischen Ziele Österreichs in einer immer stärker vernetzten Welt und sich gegenseitig beeinflussenden Kulturen dargestellt und wahrnehmbar gemacht werden können.
Die im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) beheimatete Auslandskulturpolitik stellt sich daher im Rahmen der Förderung internationaler kultureller Präsenz einer gestalterischen (außen-) politischen Herausforderung.
Österreich wird im Ausland vorwiegend oder zunächst mit seiner Kultur assoziiert. Es kann zu Recht behauptet werden, dass Österreich als „Kulturnation“ eine bedeutendere Rolle einnimmt, als ihm nach rein politischen oder wirtschaftspolitischen Kriterien zukommen würde.
Es muss Aufgabe der Auslandskulturpolitik sein, dieses positive, oft auf dem reichen kulturellen Erbe beruhende Bild ständig zu aktualisieren und es um die auch nach den beiden Weltkriegen bis in die Gegenwart hervorgebrachten kulturellen, wissenschaftlichen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Leistungen zu erweitern. Ziel ist und bleibt es, ein unverwechselbares Bild des zeitgenössischen, innovativ-kreativen Österreichs zu präsentieren, welches durch qualitativ hochwertige Kulturprojekte, sei es in Eigenregie oder mit lokalen Partnern, geprägt und gefestigt werden soll. Dabei soll sowohl die weltweite Kooperation von Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen, auch auf der Ebene von Regionen, unterstützt, als auch der Beitrag Österreichs zum internationalen Kulturdiskurs gefördert werden.
Gleichzeitig sieht sich Österreich als wesentlicher Mitgestalter der europäischen Integration und als dem Dialog der Kulturen und Religionen verpflichteter Akteur in einer auf der VN-Satzung basierenden Friedens- und Rechtsgemeinschaft.
Die Auslandskulturpolitik mit ihren Zielen und Maßnahmen trägt maßgeblich dazu bei, im Rahmen dieses sich ständig bewegenden Spannungsfeldes den strategischen Vorgaben der Außenpolitik und den internationalen Erwartungen gegenüber einem aktiven Mitglied der Staatengemeinschaft gerecht zu werden.
