Multikulturalität und Multiethnizität als europäischer Auftrag
29.05.2000
Rede von
Hofrätin Dr. Monika Kalista
Leiterin der kulturpolitischen Sektion
im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
der Republik Österreich
Klagenfurt, 29. Mai 2000
Herr Dekan Dr. Aspetsberger!
Sehr geehrte Damen und Herren!
"Es gibt heute genauso wenig einen Widerspruch zwischen den nationalen Identitäten und der europäischen Identität wie zwischen einer Geige und dem Orchester in dem sie mitspielt. Dies verdanken wir dem Genie der europäischen Gründerväter, die mit der Entwicklung einer geeigneten Partitur begonnen haben".
Dieses harmonische Bild skizzierte im Herbst 1995 der damalige Kommissionspräsident Santer in einer Rede, in der er sich mit dem Thema der nationalen und europäischen Identität auseinandersetzte. Wir können den unermesslich weiten Weg besser abschätzen, den Europa in den letzten Jahrzehnten zurückgelegt hat, wenn wir diesem Gleichnis die Gedankengänge der sogenannten "Geburtsurkunde der europäischen Union“ gegenüberstellen, der historischen Rede, mit welcher der französische Außenminister Schumann am 9. Mai 1950, also vor ziemlich genau 50 Jahren, mit dem Vorschlag an die Öffentlichkeit trat, "die Gesamtheit der französisch-deutschen Kohle- und Stahlproduktion einer gemeinsamen hohen Behörde zu unterstellen.“ Er begründete diesen Schritt, dessen volle Tragweite damals nur wenigen klar gewesen sein mag, sehr knapp und prosaisch: “So wird einfach und rasch die Zusammenfassung der Interessen verwirklicht, die für die Schaffung einer Wirtschaftsgemeinschaft unerläßlich ist". Fragen nach Kultur und Identität standen damals nicht auf der Tagesordnung und auch in den Römischen Verträgen von 1957 fehlte jegliche Erwähnung dieser Themenkreise.
Aber "Kultur ist keine Ware wie jede andere,“ wie Präsident Delors es bereits 1989 so treffend ausdrückte. Schon Anfang der 70-er Jahre mußte man feststellen, daß die wirtschaftlichen Aspekte sich nicht immer so eindeutig von den anderen Bereichen des menschlichen Lebens trennen lassen. Man behalf sich die längste Zeit mit den bestehenden Bestimmungen, 1982 erließ die Kommission eine Mitteilung, in der sie ausführte, daß der EWG-Vertrag auch auf kulturelle Aktivitäten Anwendung findet. Noch bei der ersten großen Vertragsrevision, der Einheitlichen Europäischen Akte von 1987 änderte man nichts an dieser Situation.
Allerdings war im Zuge des überaus erfolgreichen Aufbaus der Wirtschaftsunion auch die Erkenntnis gereift, daß der Kultur eine Schlüsselrolle im Rahmen der Integration der europäischen Völker zukommt. Man wurde sich einig, daß die wirtschaftliche und politische Kooperation nur dann dauerhaft funktionieren kann, wenn sich zugleich ein europäisches Zusammengehörigkeitsgefühl, eine eigene europäische Identität herausbildet. Die internationalen Entwicklungen, etwa was den Welthandel betrifft, trugen das Ihre bei, allen klar zu machen, daß die EU in manchen Belangen, die Fragen der Kulturpolitik betreffen, in der Lage sein muß, mit einer Stimme zu sprechen. 1993, mit dem Vertrag von Maastricht, der ja durch die Schaffung einer Währungsunion die Krönung der bisherigen Bemühungen um Verwirklichung des Binnenmarktes bedeutete, war es schließlich soweit, die EU erhielt erstmals auch ausdrücklich eine Zuständigkeit für kulturelle Fragen.
Diese Kulturkompetenz, im Artikel 151 des Vertrags zur Gründung der europäischen Gemeinschaft verankert, geht dabei sehr bewußt von einem multikulturellen Ansatz aus. Auch für den Kulturbereich gilt das Subsidiaritätsprinzip, welches bestimmt, daß auf europäischer Ebene nur jene Aufgaben wahrgenommen werden dürfen, die nicht auf staatlicher oder regionaler Ebene besser aufgehoben sind. Im übrigen wird der Gemeinschaft der ausdrückliche Auftrag erteilt, "einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt“ zu leisten.
Wir sind uns wohl alle einig, daß diese Vorgangsweise bei der Übertragung kultureller Aufgaben an die Gemeinschaft keineswegs eine Verlegenheitslösung hervorgebracht hat, sondern vielmehr zutiefst den Gegebenheiten in Europa entspricht. Träume von einer europäischen Integration gibt es schon seit Jahrhunderten in den Köpfen vieler Menschen in Europa. Die Europäer sind sich schon lange bewußt, dass sie viele Gemeinsamkeiten haben, die weit über ihre geographische Nachbarschaft hinausgehen. Zugleich war Europa aber stets in verschiedener Hinsicht multipolar strukturiert - etwa sprachlich, konfessionell, und natürlich politisch. Dies kam sicher auch schon früher den inneren Bedürfnissen der Menschen nach einem überschaubaren Heimatbereich entgegen und mag wohl auch einer der Faktoren gewesen sein, der den kulturellen und wirtschaftlichen Leistungen, die in Europa erbracht wurden, förderlich gewesen ist. So sprechen die künstlerischen, wissenschaftlichen und technischen Errungenschaften Europas, die nie auf ein einziges Land beschränkt blieben, für sich. Die Rolle, die Europa in der Welt spielen konnte, ist wohl in hohem Ausmaß auf die große Dynamik unseren Kontinents zurückzuführen. Europa als Gesamtheit war gewissermassen seit jeher eng vernetzt und plurizentrisch organisiert, ein Umfeld, in dem viel mehr konzipiert, experimentiert und durchgeführt werden konnte, als dies in einem einheitlichen Staat mit zentralistischen Strukturen möglich gewesen wäre. Dieser Ansatz, der sich heute in der nationalen, manchmal auch regionalen und lokalen Ausgestaltung des Heimatgefühls der Europäer äußert, scheint mir daher nicht zuletzt auch aus diesen Gründen höchst bewahrenswert zu sein!
Meine Damen und Herren!
Was ergab sich in der Folge aus der Erweiterung der Zuständigkeiten der EU um die kulturelle Dimension in der Praxis? Auf der Grundlage dieser Kompetenz wurden drei neue Kulturprogramme geschaffen, welche im Zeitraum von 1996 bis 1999 durchgeführt wurden und die dadurch zur Stärkung der Europäischen Union beitragen sollten, daß sie die Kulturen der Mitgliedsstaaten unter Beachtung ihrer nationalen und regionalen Unterschiede in den Vordergrund stellten. Es waren dies Ariane auf dem Gebiet der Literatur, Kaleidoskop für bildende Kunst, Musik und Theater sowie Raphael für das kulturelle Erbe.
Obwohl diese Programme nur mit begrenzten finanziellen Mitteln dotiert waren, bedeuteten sie einen vielversprechenden Anfang für Kulturpolitik im europäischen Rahmen. Nunmehr war die Grundlage für die Durchführung zahlreicher Projekte auf dem Gebiet der kulturellen Zusammenarbeit geschaffen, die vorher kaum oder nicht in dieser Form möglich gewesen wären. Sehr bald kristallisierten sich aber auch gewisse Mängel dieser Strukturen heraus, nämlich vor allem:
- mangelnde Transparenz der Aktivitäten
- Aufsplitterung der Haushaltsmittel
- nicht immer ausreichende Förderung vernetzender Wirkungen.
Es war daher ein von vielen Mitgliedsstaaten und vom Europäischen Parlament geteiltes Anliegen, für die europäischen Aktivitäten im kulturellen Bereich ein umfassendes und transparentes Rahmenkonzept zu erstellen und sie durch Konzentration auf eine kleinere Zahl von Programmen übersichtlicher zu gestalten. Als notwendige Voraussetzung wurde dabei die Schaffung eines einheitlichen Planungs- und Finanzierungsinstrumentes angesehen. Die Arbeit an diesem Fragenkreis war eine der Aufgaben, die den österreichischen EU-Vorsitz im 2. Halbjahr 1998 in hohem Ausmaß beschäftigten. Nach durchaus nicht immer einfachen Verhandlungen konnte noch während des österreichischen Ratsvorsitzes Einigung über das Programm "Kultur 2000" erzielt werden. Im Dezember 1999 lag dann auch die Zustimmung aller Partner zu dem angestrebten Budgetrahmen von 167 Millionen Euro für 5 Jahre vor. Im Vergleich zu den 77,7 Millionen Euro, die in 4 Jahren für die 3 Vorgängerprogramme aufgewendet worden waren, ist dies eine sehr erfreuliche Entwicklung.
Das Programm "Kultur 2000" bringt die Europäische Union im Kulturbereich durch diesen neuen Ansatz meiner festen Überzeugung nach einen großen Schritt vorwärts. Ziel ist es, durch Intensivierung der direkten Zusammenarbeit zwischen den Kulturschaffenden zur Entstehung eines gemeinsamen Kulturraums für alle Europäer beizusteuern. Dabei sollen der interkulturelle Dialog, das Wissen über die gegenseitige Geschichte, das kulturelle Erbe und die kulturelle Diversität gefördert und zugleich das gegenwärtige künstlerische Schaffen unterstützt werden. Viel Bedeutung wird dabei der Arbeit mit dem kulturellen Erbe beigemessen, für die ein Drittel der vorhandenen Mittel zur Verfügung gestellt werden soll.
Dazu haben die Kulturminister bei ihrem informellen Ministerrat in Linz im September 1998 einstimmig beschlossen, daß dieses Programm von Anfang an für die Bürger sämtlicher EU-Beitrittskandidaten offen stehen müsse. Dies soll die Voraussetzungen dafür schaffen, daß "Kultur 2000" auch im Rahmen des für unsere Zukunft so wichtigen Prozesses der EU-Erweiterung eine positive Rolle erfüllen kann. Wie Sie wissen, laufen derzeit mit 12 Staaten Beitrittsverhandlungen, deren Abschluß in den nächsten Jahren zu erwarten ist. Dies wird unweigerlich tiefgreifende Auswirkungen auf die EU haben, die natürlich nicht nur die in der Öffentlichkeit häufig diskutierten institutionellen und organisatorischen Fragen betreffen werden. Wie die für Kulturfragen zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding bei der Eröffnung einer Konferenz über Mehrsprachigkeit in Brüssel im Februar so richtig hervorgehoben hat, ist es unsere Verantwortung, diesen Beitrittswerbern mehr als wirtschaftliche, technische und politische Unterstützung zu bieten. Diese Staaten und ihre Menschen sind genauso Träger des gemeinsamen europäischen Kulturerbes, wie die derzeitigen EU-Mitglieder und es ist ungeheuer wichtig, die Menschen aus diesen Ländern zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Gestaltung unseres gemeinsamen Kulturraumes einzubeziehen! Da diese Zusammenarbeit im Kulturbereich schon erfolgen kann, bevor der für die Aufnahme in die EU unerläßliche, aber langwierige und aufwendige Prozeß des "acquis screening" abgeschlossen ist, wird diesen Menschen damit überdies schon heute, während der Wartezeit, eine Perspektive für die europäische Zukunft geboten.
Aus dem Wesen der Multikulturalität ergibt sich, daß sie keine Grenzen kennt und kennen kann. Während sich die Kulturkooperation mit den Beitrittskandidaten vor dem Hintergrund der geplanten EU-Osterweiterung abspielt, so liegt der Fall bei der Partnerschaft mit den Mittelmeerstaaten natürlich anders. Diese Region gehört heute zum näheren Ausland der EU, wobei wir, wie der EU-Kommissär für auswärtige Beziehungen Chris Patten Anfang April in Kairo richtig festgehalten hat, mit den Staaten und Kulturen dieser Region eine gemeinsame Geschichte haben, die bis in die frühesten Zeiten der menschlichen Zivilisation zurückreicht und die uns - trotz zahlreicher Konflikte und Meinungsverschiedenheiten - miteinander verbindet.
Als nun die EUROMED-Partnerschaft, die Zusammenarbeit der EU mit 12 Partnerstaaten im Mittelmeerraum, mit der Erklärung von Barcelona im November 1995 aus der Taufe gehoben wurde, wurde der kulturellen Kooperation - neben politischer und wirtschaftlicher Zusammenarbeit - ein eigenes Kapitel gewidmet. Die Kulturarbeit konzentriert sich im Rahmen von vier Programmen auf die Bereiche des Kulturerbes, der audiovisuellen Medien, der Geisteswissenschaften und der Medien, wobei der Schwerpunkt bei letzterem auf der Ausbildung liegt.
Die erste EUROMED Kulturministerkonferenz fand im April 1996 in Bologna statt und einigte sich auf das kulturelle Erbe als erste Priorität in der Zusammenarbeit. In der Folge kamen Österreich und Griechenland mit der Europäischen Kommission überein, eine wesentliche Erweiterung der kulturellen Kooperation im EUROMED-Rahmen anzustreben. In den Schlußfolgerungen der 2. Konferenz der Kulturminister welche im September 1998 in Rhodos stattfand, wurden eine stärkere Betonung des interkulturellen und interreligiösen Dialoges und eine Intensivierung der Tätigkeiten in den Bereichen Geisteswissenschaften und Musik hervorgehoben. Auch auf die Bedeutung konkreter Maßnahmen im audiovisuellen Bereich wurde hingewiesen. Wie die Konferenz weiters bestätigt hat, richtet diese Partnerschaft dabei, unter anderem, auf Fragen der Zivilgesellschaft ein besonderes Augenmerk.
Nur am Rande will ich auf die Bedeutung hinweisen, die dem Begriff der kulturellen Vielfalt in den internationalen Handelsverhandlungen zukommt, soweit diese Auswirkungen auf die Kulturpolitik haben können. So hat die EU für die Verhandlungen im Rahmen der WTO, bei denen es um die weitere Gestaltung des Welthandels gehen wird, als Zielvorgabe festgehalten, daß "die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten ihre Fähigkeit zur Festlegung und Umsetzung ihrer Politiken im kulturellen und audiovisuellen Bereich im Hinblick auf die Wahrung ihrer kulturellen Vielfalt erhalten und entwickeln können". Es geht hier um viel und um sehr Verschiedenes; die Beachtung gewisser Grundwerte ebenso wie den Schutz der sprachlichen, regionalen und nationalen Vielfalt, die Bewahrung des Kulturerbes und der kulturellen Infrastruktur in allen Bereichen, den verbesserten Zugang der europäischen Bürger zu Information und Kultur, aber auch die Wettbewerbsfähigkeit der Union am Weltmarkt.
Nun komme ich noch kurz zu einem weiteren Thema, das den Rahmen sprengen würde, dem ich aber doch einen Absatz widmen muß, weil es für unsere Zukunft, auch im Kulturbereich, von so grundlegender Bedeutung ist. Die rasanten Entwicklungen in der Informationstechnologie bieten uns in allen Lebensbereichen Chancen, stellen uns aber auch vor Herausforderungen, die bis vor kurzem nur als Thema von spekulativen Science-fiction Romanen vorstellbar waren. Die praktische Überwindung des Raumes bei scheinbarer Ausschaltung des Zeitfaktors, die ungeheure Vielfalt an neuen Ausdrucks- und Kommunikationsmöglichkeiten, die schnelle Verfügbarkeit von Kulturgütern bieten uns ungeahnte Möglichkeiten zur persönlichen und kulturellen Entfaltung. Es ist noch nicht absehbar, welchen Weg die Entwicklung gehen wird, doch sehe ich hier ein echtes Hoffnungsgebiet für die Multikulturalität. Allerdings liegen auch die Gefahren auf der Hand, wie etwa die Diskussion um die Zukunft der audiovisuellen Medien zeigt. Es wird nötig sein, die Menschen schnell mit den modernen Informationstechnologien vertraut zu machen, damit sie an diesen Entwicklungen teilhaben können. Zugleich muß etwa der Aufbau von Monopolen im Kulturbereich verhindert werden. Einzelne marktbeherrschende "global players" dürfen weder durch ihre wirtschaftliche Vormachtstellung das Aufkommen anderer Kunstschaffender behindern, noch den freien Zugang zu Kunstwerken - etwa durch den Kauf von ausschließlichen Rechten - blockieren. In diesem Zusammenhang gilt die Erkenntnis, daß Kultur nicht eine Ware wie jede andere ist, in ganz besonderem Ausmaß!
Meine Damen und Herren!
Lassen sie mich auf eine weitere prominente Aktion der europäischen Kulturförderung zu sprechen kommen, und zwar auf die "Europäische Kulturhauptstadt", die 1985 durch die Mitgliedsstaaten ins Leben gerufen wurde und welche die EU in den letzten Jahren im Rahmen von "Kaleidoskop" unterstützt hat. Dadurch daß die Europäische Kulturhauptstadt sich der gesamten europäischen Öffentlichkeit präsentiert, hat dieses Programm inzwischen eine Breitenwirkung erzielen können, wie kaum ein Zweites. Die jedesmal neue und erfahrungsgemäß breit gefächerte Themenwahl und die Möglichkeit, daß ein großes Publikum sich mit Geschichte, Gegenwart und Zukunftsaussichten von jeweils einer ganz anderen Region Europas auseinander setzen kann, machen die "Europäische Kulturhauptstadt" zu einem besonders schönen Beispiel, wie Kulturarbeit künstlerische, gesellschaftliche, kulturpolitische aber auch wirtschaftliche Bedeutung entfalten kann.
Als Österreicher freuen wir uns natürlich ganz besonders, daß die Kulturminister der Europäischen Union Graz als Kulturhauptstadt Europas im Jahr 2003 gewählt haben. Dies ist das erste Mal, daß einer österreichischen Stadt diese Auszeichnung zuteil wird. Nachdem es heuer die Rekordzahl von 9 europäischen Kulturhauptstädten gibt und in den nächsten beiden Jahren mit Rotterdam und Porto bzw. Brügge und Salamanca je zwei, wird Graz 2003 diesen Titel wieder alleine führen. Graz beabsichtigt aus diesem Anlaß weit mehr zu bieten als inhaltliche Selbstdarstellung, wobei man von dem Gedanken ausgeht, daß es für eine Kulturhauptstadt im dritten Jahrtausend wohl vor allem um den Glauben an die zivilisatorische Entwicklungsfähigkeit des Menschen geht und um die Gewissheit, daß Kunst und Kultur Lebens- und Überlebensmittel aufgeklärter demokratischer Gesellschaften sind.
Graz bringt ja, wie natürlich auch Klagenfurt, durch seine geopolitische Lage die besten Voraussetzungen dafür, Impulse zu setzen, die weit über die regionalen und politischen Grenzen hinaus wirken können. Graz hat sich in den bitteren Jahren, in denen das ehemalige Jugoslawien auseinandergebrochen ist, dafür eingesetzt, die verfeindeten Streitparteien schon früh dazu zu bewegen, den Dialog aufzunehmen. Im November 1998 wurde in Graz die "1. Europäische Konferenz über Bildungszusammenarbeit für Frieden, Stabilität und Demokratie in Südosteuropa" durchgeführt, die Empfehlungen formulierte, auf deren Grundlage der "Graz-Prozess" im Rahmen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa initiiert wurde. Im März wurde schließlich an der Universität in Graz die zweitägige Konferenz im Rahmen des "Stabilitätspaktes für Südosteuropa - Task Force Bildung und Jugend" abgehalten.
Meine Damen und Herren!
Bevor ich ans Ende meiner Ausführungen gelange, will ich auf die "Wiener Deklaration zu Multikulturalität und Multiethnizität in Mittel-, Ost- und Südosteuropa" zu sprechen kommen, die ja das Ergebnis der ersten aus einer wachsenden Reihe von spannenden und fruchtbaren Veranstaltungen war, zu der auch das heutige Symposium "Kultur und Nachbarschaft" gehört.
Während in der EU seit mehreren Jahrzehnten an der Integration der Regionen und Völker gearbeitet wird, können sich die Menschen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, wie wir alle wissen, erst seit verhältnismäßig kurzer Zeit mit diesen Fragestellungen offen und vor allem auch öffentlich auseinander setzen. Die furchtbaren Fehlentwicklungen, die es in den letzten 10 Jahren gegeben hat, sind wohlbekannt, obwohl die Menschen und die Regierungen mit wenigen Ausnahmen den tief empfundenen Wunsch haben, auf die bestehenden Fragen friedliche Antworten zu finden. Auf die Bedeutung dieser Region für Österreich und für die EU brauche ich auch nicht näher einzugehen.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat daher den österreichischen EU-Vorsitz zum Anlaß genommen, durch eine internationale Konferenz in der Wiener Hofburg Ende September 1998 einen Beitrag zu der Diskussion über Multikulturalität und Multiethnizität zu leisten. Grundüberlegung war es, Aspekte der europäischen Erweiterungsdebatte auszuleuchten, die in der tagespolitischen Diskussion oft zu kurz kommen, etwa die Fragen, welche Rolle Sprache, Religion, Kultur, Medien, Gesellschaft und Politik beim Zusammenwachsen Europas spielen und welche Hindernisse sich aus diesen wichtigen Bereichen ergeben. Experten aus 25 Ländern nahmen an der Konferenz teil, deren wichtigste Aussagen als "Wiener Deklaration zu Multikulturalität und Multiethnizität in Mittel-, Ost- und Südosteuropa" zusammengefasst wurden.
Die Beiträge zu der Konferenz wurden in einem Buch veröffentlicht, das Ihnen heute vorliegt. Es soll ein Beitrag zur Debatte sein, wie die Menschen in Europa lernen können, mit der Tatsache umzugehen, daß in Europa viele unterschiedliche Kulturen, Sprachen und Religionen auf engem Raum zusammenleben. Im Zeitalter der Globalisierung sind dabei Isolation oder Abgrenzung von einander keine gültige Antwort mehr. Auch in dieser Hinsicht sollen die einzelnen Beiträge Stoff zum Nachdenken bilden.
Diese Konferenz zu Multikulturalität und Multiethnizität hat überaus positive Resonanz gefunden und einen sehr erfreulichen Follow-up Prozeß ausgelöst, von dem die heutige Tagung hier in Klagenfurt eine wesentliche Etappe bildet. Ich will bei dieser Gelegenheit noch die große NGO-Konferenz "Unity with Diversity - a Multicultural Europe" erwähnen, die vor ziemlich genau einem Jahr, am 21. Mai 1999 mit Unterstützung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten im Austria Center Vienna stattfand. Vertreter von rund 90 NGO erörterten die Frage, in welcher Weise die NGO zu einem besseren Umgang mit Multikulturalität und Multiethnizität und zur Umsetzung der "Wiener Deklaration" beitragen können.
Im vergangenen Dezember wiederum unterstützte das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten das Europäische Büro für Minderheitensprachen bei der Abhaltung seiner Ratstagung in Wien. Dabei wurde mit Repräsentanten der Volksgruppen in Österreich die Situation dieser Volksgruppen erörtert, Vertreter der EU und des Europarates stellten das Europäische Jahr der Sprachen vor. Das österreichische Komitee des EBLUL (European Bureau for Lesser Used Languages) verabschiedete mit Unterstützung der anderen anwesenden nationalen Komitees eine Resolution, mit der im Rahmen von EU und Europarat ein europäisches Volksgruppenrecht mit verbindlichen Schutznormen gefordert wurde.
Schließlich möchte ich noch auf die internationale Konferenz zum Thema "Globalität und globale Ethik - Illusion oder Realität" hinweisen, die von 11.-13. Juni vergangenen Jahres auf Initiative von Bundesministerin, damals Staatssekretärin Dr. Benita Ferrero-Waldner in der Wiener Hofburg abgehalten wurde. Die Tagung befasste sich mit der Problematik, ob man den Folgen der Globalisierung eine glaubhafte globale Ethik gegenüberstellen kann, ohne die wertvolle kulturelle Vielfalt der Welt zu gefährden. Die Konferenz verabschiedete einen Empfehlungskatalog, die "Wiener Schlußfolgerungen zur globalen Ethik", die grundsätzliche Überlegungen zu diesem Fragenkomplex zusammenfaßten und die ethische Komponente vor dem Hintergrund kultureller Gegensätze in den internationalen Beziehungen hervorhoben. Die Konferenz selber wurde mit einer Politikmatinée abgeschlossen.
Die Inhalte dieser Konferenz wurden in einem Buch zusammengefasst, das unter dem gleichen Namen - "Globalität und globale Ethik - Illusion oder Realität" - veröffentlicht und am 28. September von Staatssekretärin Dr. Benita Ferrero-Waldner der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Aufgrund der überaus positiven Aufnahme, die das Buch fand, wurde eine englischsprachige Übersetzung erstellt, welche im April dieses Jahres veröffentlicht wurde. Die "Wiener Schlußfolgerungen zur globalen Ethik" wurden - ebenfalls im April - der 10. UN-Konferenz für Verbrechensverhütung in Wien als nationales österreichisches Papier präsentiert und an alle Delegationen verteilt. Ich hatte auch Gelegenheit, die Wiener Schlußfolgerungen vor dem Plenum dieser Konferenz vorzustellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Präsident Havel hat im Mai 1994 den multikulturellen Auftrag der EU in knappen aber einprägsamen Worten resümiert. Bei seiner Rede vor dem Europäischen Parlament sagte er damals, er "verstehe die Europäische Union als systematischen Aufbau eines Raumes, in dem verschiedene autonome Partner sich in einer Umgebung der Sicherheit und der Zusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen frei und gemäß ihren eigenen Besonderheiten entwickeln können“. Während er damit die Sehnsucht von Millionen von Menschen ausdrückte, die in jenen Staaten leben, die wir heute als EU-Beitrittswerber bezeichnen, hat er wohl auch für alle jene gesprochen, die bereits in der EU leben!
Mit diesen hoffnungsfrohen Worten will ich schließen und diesem Symposium viel Erfolg wünschen. Um nochmals an dem Gleichnis vom europäischen Orchester anzuknüpfen: Sie sind als Virtuosen hierher gekommen, um durch einzelne Beiträge und doch gemeinsam an der Partitur für den weiteren Aufbau eines Europas der Kulturen und der Nachbarschaft mitzuwirken.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
