Nukleare Waffen
Der Atomwaffensperrvertrag (Nuclear Non-Proliferation Treaty, NPT) wurde 1968 unterzeichnet und trat 1970 in Kraft. Der Vertrag stellt mit 189 Vertragsstaaten den Eckpfeiler der nuklearen Nichtweiterverbreitung dar. Ziel des NPT ist es, die Proliferation von Atomwaffen zu verhindern und in letzter Konsequenz die vollständige Eliminierung von Nuklearwaffen und sonstigen Massenvernichtungswaffen zu erreichen.
Alle 5 Jahre findet eine Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrags statt, zuletzt vom 3. bis 28. Mai 2010 in New York. Dabei konnte zum ersten Mal ein Aktionsplan zu den drei Säulen des NPT (Abrüstung, Non-Proliferation, friedliche Nutzung) verabschiedet werden. Österreich leitete dabei die Konsultationen zum Bereich Abrüstung.
Eine besondere Aufgabe bei der Verifikation des NPT kommt der Internationalen Atomenergiebehörde (International Atomic Energy Agency, IAEA – siehe unten) in Wien zu. Die Kontrolle des NPT erfolgt auf Basis von bilateralen Sicherheitskontrollabkommen der NPT Vertragsstaaten mit der IAEO. Dadurch können kritische nukleare Aktivitäten in den Vertragsstaaten kontrolliert werden, um ein undeklariertes nukleares Waffenprogramm auszuschließen bzw. Pläne zu einem solchen aufzudecken.
