Chemiewaffenkonvention (CWC)
Die 1997 in Kraft getretene Chemiewaffenkonvention (Chemical Weapons Convention, CWC) führte ein strafrechtlich zu verfolgendes Verbot sämtlicher Chemiewaffen ein, und schreibt deren phasenweise Vernichtung sowie begleitende Kontrollmaßnahmen vor. Die CWC zählt zu den wenigen Erfolgsgeschichten der internationalen Abrüstung in der jüngeren Vergangenheit. Mit nunmehr 188 Vertragsstaaten nähert sich die Konvention ihrem Ziel der universellen Geltung.
Bei der Vernichtung bestehender Arsenale durch die Besitzerstaaten (USA, Russland, Indien, Republik Korea, Libyen, Albanien und Irak) wurden zwar Fortschritte erzielt (Indien und Albanien haben 2010 die vollständige Vernichtung ihrer C-Waffenbestände bekanntgegeben). Das Ziel der CWC, alle Bestände von Chemiewaffen bis 2007 zu vernichten, konnte jedoch noch nicht erreicht werden. Diese Frist wurde bis Ende April 2012 verlängert. Heuer haben jedoch die USA und Russland erklärt, die bereits verlängerte Frist für die Zerstörung ihrer Chemiewaffenbestände nicht einhalten zu können. Irak hat mit der Vernichtung seiner Bestände noch nicht begonnen.
Sitz der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW), zu deren Gründungsmitgliedern Österreich zählt, ist Den Haag. Österreich war bis Ende Mai 2010 für zwei Jahre Mitglied des Exekutivrates der OPCW.
