Streumunition
Streumunition ist eine besonders menschenverachtende Waffe: sie verletzt und tötet nicht nur während Konflikten unterschiedslos, sondern stellt aufgrund ihrer hohen Blindgängerrate auch nach Einstellung der Kampfhandlungen - oft für Jahrzehnte - eine Gefahr für die Zivilbevölkerung dar.
Um dieses Leid zu beenden, hat sich Österreich im Rahmen des im Februar 2007 lancierten Oslo-Prozesses aktiv für ein völkerrechtliches Verbot von Streumunition eingesetzt. Österreichs Vorreiterrolle wurde durch den Beschluss des weltweit strengsten Verbotsgesetzes dieser Waffengattung (6. Dezember 2007) sowie die erfolgreiche Wiener Streumunitionskonferenz (5.-7. Dezember 2007) untermauert. Durch substantielle Fortschritte bei der Diskussion eines Konventionsentwurfes hat die Wiener Konferenz den Oslo-Prozess seinem Ziel einen entscheidenden Schritt näher gebracht.
Am 30. Mai 2008 wurde bei einer internationalen Konferenz in Dublin das Übereinkommen über Streumunition von 107 Staaten angenommen. Der wichtigste Abrüstungsvertrag seit der „Ottawa-Konvention“ 1997 gilt als bedeutende Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts. Er beinhaltet ein Totalverbot von Streumunition, die inakzeptables Leiden in der Zivilbevölkerung verursacht und umfasst alle Streumunitionsarten, die bisher zum Einsatz kamen. Ebenso werden neue Standards im Bereich Opferhilfe gesetzt.
Das Übereinkommen über Streumunition wurde am 3. Dezember 2008 von 94 Staaten in Oslo unterzeichnet. Österreich unterzeichnete das Übereinkommen im Rahmen der Eröffnungszeremonie in Anwesenheit einer Vertreterin des Parlaments sowie der Zivilgesellschaft. Nach der Hinterlegung der 30. Ratifikationsurkunde ist die Streumunitionskonvention per 1. August 2010 in Kraft getreten. Die erste Vertragsstaatenkonferenz (VSK) im Rahmen der Streumunitionskonvention fand von 9. – 11. November 2010 in Vientiane/Laos statt. Österreich war als „Friend of the Chair“ für den Themenbereich Opferhilfe federführend an der erfolgreichen Durchführung der 1. VSK beteiligt. Die Abhaltung der zweiten VSK ist für September 2011 im Libanon geplant.
Österreich hat sich für ein rasches Inkrafttreten der Streumunitionsverbotskonvention sowie für deren Universalisierung und lückenlose Implementierung eingesetzt. Projekte zur Räumung von Streumunition im Libanon, Jordanien oder Afghanistan wurden auch mit österreichischen Mitteln finanziert.

