Antipersonenminen - Ottawa-Konvention
Die „Ottawa-Konvention“, die im Wesentlichen auf einem österreichischen Entwurf basiert, wurde 1997 in Ottawa beschlossen und trat 1999 in Kraft. Sie verbietet den Einsatz, die Produktion, den Transfer und Handel von Antipersonenminen. Darüber hinaus sind die Vertragsstaaten zur Räumung der verminten Gebiete innerhalb von zehn Jahren und zur Vernichtung der gelagerten Minenbestände innerhalb von vier Jahren sowie zur Hilfe für Minenopfer verpflichtet. Im Jahr 2004 fand unter österreichischem Vorsitz in Nairobi/Kenia die Erste Überprüfungskonferenz der Ottawa-Konvention statt. Die Konferenz zog eine weitgehend positive Bilanz über die Umsetzung des Totalverbots von Antipersonenminen seit 1999 und beschloss den Nairobi-Aktionsplan für die Periode 2005-2009. Im November 2009 fand in Cartagena/Kolumbien die Zweite Überprüfungskonferenz der Ottawa-Konvention statt. Im Cartagena Action Plan 2010-2014 findet das Thema Opferhilfe besondere Betonung.
156 Staaten sind der Konvention seit 1997 beigetreten. Diese Universalisierung stellt einen Rekord für außerhalb des Rahmens der Vereinten Nationen beschlossene völkerrechtliche Verträge dar. Der Großteil der am stärksten unter der Minenplage leidenden Staaten wie Afghanistan, Angola, Kambodscha, Mozambique, Bosnien-Herzegowina und Nicaragua sind der Konvention beigetreten.
Österreich verfügt seit 1998 über ein Minenaktionsprogramm für die Minenräumung, die Ausbildung zur Entminung sowie für Programme zur Bewusstseinsbildung und Rehabilitation von Minenopfern. Allein im Jahr 2008 werden Projekte im Wert von etwa 1,5 Millionen Euro finanziert, wobei der regionale Schwerpunkt auf Afrika und Südosteuropa, aber auch Afghanistan und Laos gelegt wurde.
