Der höhere auswärtige Dienst
Aufgaben der österreichischen Diplomatinnen und Diplomaten
Von den rund 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Außenministeriums gehören etwa 440 Bedienstete dem höheren auswärtigen Dienst (Verwendungsgruppe A1 bzw. v1) an.
Das Betätigungsfeld für österreichische Diplomatinnen und Diplomaten ist breit gefächert und anspruchsvoll. Es umfasst ein weites Spektrum, das von politischer Berichterstattung, Wirtschaft, Finanzen und Soziales über Entwicklungs- und technische Zusammenarbeit, Kultur, Wissenschaft, Presse und Öffentlichkeitsarbeit bis hin zu Rechts-, Konsular- und Schutzmachtangelegenheiten (Betreuung von AuslandsösterreicherInnen, Pässe, Visa) reicht.
Neben diesen "klassischen" Aufgaben im Rahmen der bilateralen Diplomatie hat auch der Aspekt der multilateralen Diplomatie, in deren Mittelpunkt die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union bzw. in den Vereinten Nationen steht, in den letzten Jahren stetig an Bedeutung gewonnen.
Diese vielfältigen Themen garantieren einen abwechslungsreichen Einsatz. Weltweit.
Karrierebild - Laufbahn und Versetzungsrhythmus
Der auswärtige Dienst wird bestimmt durch das Mobilitätsprinzip und das Rotationsprinzip. Dies bedeutet, dass Angehörige des auswärtigen Dienstes nicht dem Versetzungsschutz unterliegen.
Obwohl die/der DiplomatIn hinsichtlich der Auswahl des Dienstortes Wünsche äußern kann, ist sie/er grundsätzlich verpflichtet, jeder Versetzung ins Ausland, aber auch der Einberufung in die Zentrale in Wien, Folge zu leisten.
Eine Aufnahme nur für einen bestimmten Dienstort oder nur für einen bestimmten Fachbereich (z.B. Kultur, Entwicklungszusammenarbeit) ist nicht möglich.
Auf Grund langjähriger Erfahrungen hat sich ein Tätigkeitsbild entwickelt, nach welchem die DiplomatInnen etwa zwei Fünftel der Dienstzeit im Inland und drei Fünftel im Ausland verbringen. Die durchschnittliche Verwendungsdauer an einem Dienstort beträgt ca. vier Jahre.
Am Anfang ihrer Laufbahn werden die Bediensteten als Zugeteilte an einer mittleren oder größeren Auslandsvertretung eingesetzt. Später können die Bediensteten auch die Funktion der/des "Erstzugeteilten", also der Nummer 2 an einer Auslandsvertretung nach der/dem BotschafterIin wahrnehmen.
Schließlich wird es nach einigen Posten im Ausland auch möglich, als BotschafterIn eine Österreichische Botschaft oder Ständige Vertretung bei einer internationalen Organisation zu leiten oder als GeneralkonsulIn die Leitung eines österreichischen Generalkonsulats zu übernehmen.
Aufnahme in den höheren auswärtigen Dienst
Die Aufnahme in den höheren auswärtigen Dienst erfolgt nach erfolgreicher Absolvierung eines gesetzlich vorgeschriebenen, zweistufigen Auswahlverfahrens ("A-Préalable).
Die Bezahlung erfolgt gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 idgF, wobei das Anfangsgehalt während der Ausbildungsphase per 2012 € 2.265,50 brutto beträgt.
Grundausbildung und Dienstprüfung
Nach Dienstantritt durchlaufen die Bediensteten eine in der Regel zweijährige Grundausbildung, in deren Rahmen sie etwa alle sechs Monate einer anderen Abteilung zur Dienstleistung zugewiesen werden. Schwerpunkte der Ausbildung sind Konsularwesen, Rechtsschutz, Völkerrecht, Wirtschaftspolitik und allgemeine internationale Beziehungen. Die Grundausbildung wird durch verpflichtend zu besuchende Seminare, Exkursionen zu Behörden und Kammern sowie Vorträge und Diskussionen ergänzt. Im zweiten Jahr der Ausbildung in ein sogenannter "Stage", eine 6-monatige Verwendung an einer Auslandsvertretung vorgesehen. Spätestens vor der ersten definitiven Versetzung ins Ausland, die zwischen dem 2. und 4. Jahr nach Dienstantritt erfolgt, müssen die Bediensteten die Dienstprüfung für den höheren auswärtigen Dienst erfolgreich ablegen.
Aufnahmevoraussetzungen für den höheren auswärtigen Dienst
Persönliche Voraussetzungen
- Bereitschaft, alle 3 bis 4 Jahre den Dienstort zu wechseln und auch in Ländern mit schwierigen Lebensbedingungen zu arbeiten;
- eigene Bereitschaft und Bereitschaft des Partners/der Partnerin längere Zeit in einem Land zu leben, wo der Partner/die Partnerin ev. keine Möglichkeit hat, einen Beruf auszuüben;
- Bereitschaft der Kinder, alle 3 bis 4 Jahre den Freundeskreis aufzugeben und die Schule zu wechseln;
- ausgezeichnete Englisch- und Französischkenntnisse;
- Bereitschaft und Fähigkeit, weitere Fremdsprachen zu erlernen (das Außenministerium fördert die Fremdsprachenausbildung der Bediensteten in allen Verwendungen);
- sehr gute Kommunikationsfähigkeit, interkulturelle Kompetenz und Teamfähigkeit;
- Leadership-Potenzial, Entscheidungsfreude, Selbständigkeit und Belastbarkeit;
- Fähigkeit, auch unter starkem Druck und in Krisensituationen gleichbleibend gute Leistungen zu bringen;
- sicheres, seriöses Auftreten;
- Verbundenheit mit Österreich.
Gesetzliche Voraussetzungen
(gemäß dem Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes - Statut, dem Beamten-Dienstrechtsgesetz, sowie dem Vertragsbedienstetengesetz):
- österreichische Staatsbürgerschaft
- Unbescholtenheit
- für männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz-/Zivildienst bzw. Nachweis der Untauglichkeit
- Für die Teilnahme am Auswahlverfahren für den höheren auswärtigen Dienst ist der Abschluss eines österreichischen bzw. gleichwertigen Bachelor-, Diplom-, Magister-/Master- oder Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften (Mag. oder Dr.iur.), der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (Mag. oder Dr.rer.soc.oec.) oder der Politikwissenschaften (als erste Studienrichtung) erforderlich. Bei Vorliegen ausländischer akademischer Grade ist möglichst das "Diploma Supplement" mitvorzulegen.
Wurde ein Universitätsstudium oder ein Fachhochschulstudiengang einer anderen als der oben genannten Fachrichtungen positiv abgeschlossen, ist zusätzlich die erfolgreiche Absolvierung des Diplomlehrgangs an der Diplomatischen Akademie (DA) Wien oder eines vergleichbaren post-universitären Lehrganges an einer ausländischen Lehranstalt (z.B. Johns-Hopkins-University Bologna, Collège d'Europe in Brügge) notwendig. Ein post-universitärer Lehrgang an einer inländischen Bildungseinrichtung berechtigt nicht zur Zulassung zum Auswahlverfahren für die Aufnahme in den höheren auswärtigen Dienst.
Auswahlverfahren (A-Préalable)
Die Aufnahme in den höheren auswärtigen Dienst erfolgt auf Grund eines je nach Personalbedarf stattfindenden Auswahlverfahrens, das sich in einen schriftlichen und mündlichen Teil gliedert.
Der schriftliche Teil umfasst:
- Multiple-Choice-Test aus vier Wissensgebieten
o Völker-/Verfassungs-/Europarecht
o Wirtschaft/Volkswirtschaft
o Kultur
o Diplomatische Staatengeschichte - Multiple-Choice-Test Englisch
- Multiple-Choice-Test Französisch
- Klausurarbeit über ein relevantes außen-/sicherheitspolitisches Thema
- Gedächtnistest (auf Basis eines vorgelesenen Textes)
- Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische
- Übersetzung eines deutschen Textes ins Französische
Der mündliche Teil umfasst:
- Kommissionelle Prüfung in den vier Wissensgebieten
o Völker-/Verfassungs-/Europarecht
o Wirtschaft/Volkswirtschaft (auf Englisch)
o Kultur
o Diplomatische Staatengeschichte (auf Französisch) - Bewertung der allgemeinen geistigen, körperlichen und charakterlichen Eignung für eine Dienstleistung im In- und Ausland (u.a. unter Miteinbeziehung eines Assessment-Centers).
Ergänzende Auskünfte
Für Auskünfte steht die Personalabteilung des Außenministeriums, Referat VI.1e, gerne zur Verfügung:
1014 Wien, Minoritenplatz 8,
Tel. 050 11 50/DW 4561.
Fax: 050 11 59-4561 oder -261.
E-Mail: mailto:gabriele.bicserdy(at)bmeia.gv.at.
Wir halten Ihre Bewerbungsunterlagen ab Eintreffen Ihrer Bewerbung ein Jahr lang in Evidenz.
Klausur-Themen der letzten Préalable-Termine
- Oktober 2006: "Der österreichische EU-Vorsitz - eine Bilanz"
- Oktober 2007: "Energiesicherheit - ein neuer Faktor in den internationalen Beziehungen"
- April 2008: "Der Donauraum in seinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Dimensionen"
- Oktober 2008: "Prag 1968 und Georgien 2008 - ein Vergleich"
- Oktober 2010: "Die Europäische Union nach dem Lissabon-Vertrag: Ist sie noch immer nur ein wirtschaftlicher Riese, aber ein politischer Zwerg?"
Leseliste zur Prüfungsvorbereitung für das Auswahlverfahren höherer auswärtiger Dienst
Grundsätzlich ist eine regelmäßige Lektüre österreichischer und internationaler Zeitungen und Zeitschriften anzuraten (z.B. Die Presse, Der Standard; Financial Times, Frankfurter Allgemeine Zeitung, International Herald Tribune, Le Monde, Neue Zürcher Zeitung, New York Times, Washington Post, The Economist, Le Monde Diplomatique).
Weiters wird das Studium der jeweils aktuellsten Ausgaben des
- Außen- und Europapolitischen Berichts und des
- Fischer Weltalmanachs empfohlen.
Zu den einzelnen Fachgebieten wird die Lektüre folgender Monographien empfohlen:
1. Diplomatische Staatengeschichte und Geschichte Österreichs:
- DUROSELLE Jean-Baptiste: Histoire des relations internationales de 1919 à 1945, Tome 1 Paris 2012; Histoire des relations internationales. De 1945 à nos jours, Tome 2; Paris 2009
- BROOK-SHEPHERD Gordon: The Austrians; London 2003
- KISSINGER Henry: Diplomacy; London 1995
- MILZA Pierre: Les Relations internationales de 1919 à 1939; Paris 2002
- VAISSE Maurice: Les Relations internationales depuis 1945; Paris 2011
2. Volkswirtschaft und europäische Integration:
- SAMUELSON P.A./ NORDHAUS W.D.: Economics (Deutsch: Volkswirtschaftslehre) New York 2010 (Internationaler Teil)
- NOWOTNY E./ WINCKLER G. (Hg.): Grundzüge der Wirtschaftspolitik Österreichs Wien, 2001
- PETERSON John/ SHAKLETON Michael: The Institutions of the European Union; Oxford University Press; New York 2012
- OECD (Hg.): OECD Wirtschaftsbericht Österreich (erscheint jährlich); aktuellste Ausgabe unter OECD
- Bundesministerium für Finanzen; aktuelle Publikationen zu wirtschaftspolitischen Themen
Empfehlenswert sind weiters entsprechend aktualisierte, fachspezifische Broschüren des/der
- Europäischen Kommission (erhältlich bei der Vertretung der EK in Wien)
- Österreichischen Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer Österreich
- Bundesarbeiterkammer
- Bundespressedienstes (erhältlich über das Bundeskanzleramt)
3. Völkerrecht - Verfassungsrecht - Europarecht:
- NEUHOLD H.-P./HUMMER Waldemar/SCHREUER Chr. (Hg.): Österreichisches Handbuch des Völkerrechts Band 1 (Textteil) und Band 2 (Materialienteil), 4. Auflage, Wien 2004
- FUNK Bernd: Einführung in das österreichische Verfassungsrecht; Graz 2011
- KHOL/OFNER/STIRNEMANN: Österreichisches Jahrbuch für Politik, besonders die Kapitel über Sicherheitspolitik; S. 117-253 Wien 1998
- REINISCH August: Essentials of EU Law, 2. Auflage, 2012
- NOWAK, Introduction to the international Human Rights Regime; Brill 2003
4. Kultur:
- BAMBERGER/BRUCKMÜLLER/GUTKAS, Österreich-Lexikon 3 Bände
(unter http://austria-lexikon.at/af/Austria-Forum im Internet abrufbar) - FRIEDELL Egon, Kulturgeschichte der Neuzeit, C.H.Beck; 3. Auflage 2003
- HEER Friedrich: Der Kampf um die österreichischen Identität; 3. Auflage Wien-Graz 2001
- JOHNSTON William M.: Österreichische Kultur- und Geistesgeschichte, Gesellschaft und Ideen im Donauraum 1948-1938, Böhlau, 4. Auflage 2006
- KRIEGLEDER Wynfried: Eine kurze Geschichte der Literatur in Österreich - Menschen, Bücher, Institutionen; Praesens-Verlag 2011
