Der gehobene auswärtige Dienst
Die Konsular- Administrative Karriere
Von den rund 1.235 Bediensteten des BMeiA gehören etwa 240 Bedienstete dem gehobenen auswärtigen Dienst (Verwendungsgruppe A2 bzw. v2) an.
Die Aufnahme in den Personalstand des Außenministeriums erfolgt als Vetragsbedienste/r der Entlohnungsgruppe v2 mit befristetem Vertrag. Die Bezahlung erfolgt gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 idgF, wobei das Anfangsgehalt per 2011 € 1.707,00 brutto beträgt.
Vordienstzeiten in der Privatwirtschaft können nur bis zu einem Ausmaß von drei Jahren zur Hälfte berücksichtigt werden. Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst werden hingegen voll angerechnet.
In der Zentrale in Wien umfasst die Tätigkeit im gehobenen auswärtigen Dienst im Wesentlichen administrative Aufgaben, wie zum Beispiel
- Rechnungsführung
- Datenbankverwaltung
- Gebarungsvollzug und -kontrolle
- Angelegenheiten des Besoldungs- und Sozialversicherungsrechts
- Abrechnung von Übersiedlungs- und Dienstreisen.
Darüber hinaus sind die MitarbeiterInnen des gehobenen Dienstes im konsularischen Bereich tätig. Dieser umfasst etwa
- Auskünfte in Konsularfragen
- Hilfeleistung für im Ausland in Not geratene ÖsterreicherInnen
- Schutzmaßnahmen in Krisengebieten (vgl. Tsunami-Katastrophe)
- Staatsbürgerschafts,- Visa- und Passangelegenheiten
- Personenstands-, Ehe- und Familienrechtsangelegenheiten
- Häftlingsbetreuung
- Rechts -und Amtshilfeersuchen.
Die Mehrheit der Bediensteten des gehobenen auswärtigen Dienstes in der Zentrale ist deshalb den Sektionen IV - Konsular und Rechtssektion und VI - Administrative Sektion zugeteilt.
Im Ausland bezieht sich der grundsätzliche Tätigkeitsbereich als Kanzler/in und/oder Konsul/in auf Agenden der Verwaltung und Rechnungsführung, wie zum Beispiel
- Haus- und Inventarverwaltung
- Rechnungsführung und Budgetierung
- Schriftverkehr mit lokalen Behörden
- Personalverwaltung inkl. Urlaubs- und Krankenevidenz
- Verwaltung der Amtsbibliothek
- Kontrolle der Lohnverrechnung nach lokalem Recht
Hiezu kommen oft auch konsularische Aufgaben, wie etwa
- Betreuung der AuslandsösterreicherInnen
- Reisepassangelegenheiten
- Staatsbürgerschaftsangelegenheiten
- Hilfeleistung für in Not geratene ÖsterreicherInnen
- Visaangelegenheiten
- Beglaubigungen
- Häftlingsbesuche
- Auskünfte in Konsularfragen
Am Anfang ihrer Laufbahn werden die Bediensteten des gehobenen auswärtigen Dienstes als Zugeteilte/r des/der Kanzlers/Kanzlerin eingesetzt. Nach mehreren Auslandsverwendungen als Kanzler/in und/oder Konsulin an einer Vertretungsbehörde wird auch die selbständige Leitung eines Generalkonsulats oder der Konsularabteilung einer Botschaft möglich. An den kleineren Vertretungsbehörden wird der/die Botschafter/in bei Abwesenheit oftmals durch den/die Kanzler/in, der/die dann als Geschäftsträger/in agiert, vertreten.
Im Inland kann maximal die Position einer/eines Referatsleiterin/Referatsleiters erreicht werden.
Grundausbildung und Dienstprüfung
Nach Dienstantritt durchlaufen die Bediensteten eine Grundausbildung in der Zentrale in Wien, in deren Rahmen sie vorzugsweise in den Sektionen IV (Konsular- und Rechtssektion) und VI (Administrative Sektion) zum Einsatz kommen.
Schwerpunkte der Ausbildung sind Konsularwesen, Rechtsschutz sowie administrative Belange, einschließlich Haushaltsverrechnung.
Die Grundausbildung schließt mit einer kommissionellen Dienstprüfung ab, die zugleich Vorausetzung für die Auslandsverwendung ist.
Eine meist einjährige praxisnahe Einschulung an einer Vertretungsbehörde im Ausland rundet die Grundausbildung ab.
Versetzungsrhythmus zwischen In- und Ausland
Auf Grund langjähriger Erfahrungen hat sich ein Tätigkeitsbild entwickelt, nach welchem die Angehörigen des gehobenen auswärtigen Dienstes etwa ein Viertel der Dienstzeit im Inland und drei Viertel der Dienstzeit im Ausland verbringen. Die durchschnittliche Dauer der Verwendung an einem bestimmten Dienstort beträgt jeweils etwa vier Jahre. Um sicherzustellen, dass der Heimatbezug und das familiäre Kontaktnetzwerk nicht verloren geht, folgt in der Regel nach drei aufeinanderfolgenden Aulandsposten ein vier- bis fünfjähriger Einsatz in der Zentrale in Wien.
Der auswärtige Dienst wird durch das Mobilitätsprinzip und das Rotationsprinzip bestimmt. Dies bedeutet, dass Angehörige des auswärtigen Dienstes nicht dem Versetzungsschutz unterliegen.
Obwohl die Bediensteten hinsichtlich der Auswahl des Dienstortes Wünsche äußern können, sind sie grundsätzlich verpflichtet, jeder Versetzung ins Ausland, aber auch der Einberufung in die Zentrale, Folge zu leisten.
Eine Aufnahme nur für einen bestimmten Dienstort oder nur für einen bestimmten Fachbereich (z.B. Kultur) ist nicht möglich.
Aufnahmevoraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen
- Bereitschaft, alle 3 bis 4 Jahre den Dienstort zu wechseln und auch in Ländern mit schwierigen Lebensbedingungen zu arbeiten
- Eigene Bereitschaft und Bereitschaft des Partners/der Partnerin längere Zeit in einem Land zu leben, wo der Partner/die Partnerin ev. keine Möglichkeit hat, einen Job auszuüben
- Bereitschaft der Kinder, alle 3 bis 4 Jahre den Freundeskreis aufzugeben und die Schule zu wechseln
- Freude an der Begegnung mit anderen Kulturen und Lebenskreisen
- Redlichkeit, Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit, Disziplin, Organisationstalent, Flexibilität, Ideenreichtum, Urteilsvermögen, Entscheidungsfreude, gute Beobachtungsgabe, Geduld, gutes Benehmen und Konzilianz
- Teamfähigkeit, Fähigkeit zur Menschenführung
- Gute EDV- und Computerkenntnisse
- Sehr gute Englischkenntnisse, Kenntnisse weiterer Fremdsprachen vorteilhaft
Gesetzliche Voraussetzungen
(gemäß dem Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes; Statut; BGBl. I Nr. 129/1999 idgF und dem Beamtendienstrechtsgesetz; BDG; BGBl. Nr. 333/1979 idgF sowie dem Bundesgesetz vom 17. März 1948, BGBl. Nr. 86 über das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten des Bundes idgF)
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Unbescholtenheit
- für männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz-/Zivildienst bzw. Untauglichkeitsnachweis
- Erfolgreich abgelegte Reifeprüfung- und Diplomprüfung (Matura), Reifeprüfung bzw. Berufsreifeprüfung.
Auswahlverfahren (B-Préalable)
Die Aufnahme in den gehobenen auswärtigen Dienst erfolgt auf Grund eines in unregelmäßigen Abständen - je nach Personalbedarf- stattfindenden Auswahlverfahrens, das sich in einen schriftlichen und mündlichen Teil gliedert.
Derzeit ist kein Auswahlverfahren für den gehobenen Dienst geplant.
Informationen über das nächste Auswahlverfahren werden rechtzeitig auf der Homepage bekannt gegeben.
Der schriftliche Teil umfasst:
- Multiple-Choice-Test aus vier Wissensgebieten
o Staatsbürgerkunde
o Wirtschaft und Geografie
o Geschichte
o Kultur/Allgemeinbildung - Multiple-Choice-Test Englisch
- Klausurarbeit über ein relevantes außenpolitisches/zeithistorisches Thema
- Übersetzung eines englischen Textes ins Deutsche.
(Kenntnisse weiterer Fremdsprachen werden in mündlicher Form überprüft)
Der mündliche Teil umfasst:
- Kommissionelle Prüfung in den o.a. Wissensgebieten
- Bewertung der mündlichen Fremdsprachenkenntnisse
- Bewertung der allgemeinen geistigen, körperlichen und charakterlichen Eignung für eine Dienstleistung im In- und Ausland (einschließlich Absolvierung eines Assessment-Centers)
Ergänzende Auskünfte
erteilt die Personalabteilung des Außenministeriums, Referat VI.1e,
Minoritenplatz 8, 1014 Wien
Tel. 050 11 50/DW 3608.
Fax: 050 11 59-3608 oder -261.
E-Mail: klaudia.zisler(at)bmeia.gv.at.
Vorbereitung auf das Préalable für den gehobenen auswärtigen Dienst
Klausur-Themen der letzten Préalable-Termine:
- Jänner 2005: „Aufgaben des Konsular- und Verwaltungsbeamten bei Unglücksfällen und Katastrophen im Ausland“
- Mai 2007: "Welche Aufgaben obliegen einem EU-Vorsitzland und fassen Sie die wichtigsten Ergeignisse der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft des Jahres 2006 zusammen."
- April 2008: "Die EURO 2008: Welchen Nutzen bringt eine Großveranstaltung dieser Art und Größe für ein Land wie Österreich?"
Hinweise zur Prüfungsvorbereitung:
Grundsätzlich ist eine regelmäßige Lektüre österreichischer und internationaler Zeitungen und Zeitschriften anzuraten (z.B. Die Presse, Der Standard; Financial Times, International Herald Tribune, Neue Zürcher Zeitung, Le Monde; The Economist, Le Monde Diplomatique).
Darüber hinaus wird Literatur zu den folgenden Fachbereichen angeraten:
- Österreichische Geschichte mit Schwerpunkt 20. Jahrhundert
- Österreichische und Internationale Geografie mit Schwerpunkt Wirtschaftsgeografie
- Staatsbürgerkunde (einschließlich politische Bildung, Verfassungsrecht)
- Österreichische Kultur im Überblick
Folgende Leseliste wird zur Prüfungsvorbereitung besonders empfohlen:
- Hugo Portisch "Österreich I und Österreich II" (Taschenbuch, Videokassette, DVD, liegt auch in öffentlichen Bibliotheken auf)
- "Österreich konkret" (Bundespressedienst)
- die jeweils aktuellste Ausgabe von "Fischer Weltalmanach"
- Österreich - Zahlen.Daten. Fakten.
- Außen- und Europapolitischer Bericht
- Informationen über die Europäische Union, insbesondere zum EU Reformvertrag (Vertrag von Lissabon)
