Fachdienst
Von den rund 1.235 Bediensteten des Außenministeriums gehören etwa 535 Bedienstete dem Fachdienst an.
Die Bediensteten des Fachdienstes führen im Inland wie im Ausland Supporttätigkeiten in folgenden Bereichen aus:
- Sekretariatsarbeiten einschließlich Protokollierung und Verwaltung von Akten,
- Konzipierung von Schriftstücken (auch in Fremdsprachen)
- Bearbeitung der Eingangspost,
- Unterstützung bei Vorbereitung und Durchführung von Delegationsbesuchen,
- Betreuung der Homepage
- Sachbearbeitertätigkeiten im administrativen Bereich (Personal-, Haus-, Inventarverwaltung)
- Sachbearbeitertätigkeiten im konsularischen Bereich (z.B. Ausstellung von Visa und/oder Reisepässen, Betreuung von in Not geratenen Österreicher/innen vor Ort, organisatorische Mitwirkung bei der Vorbereitung von Abwicklung von NR-, EU-Wahlen, etc.)
- Sachbearbeitertätigkeiten im kulturellen Bereich (z.B. Mithilfe bei der Koordination und Betreuung von kulturellen Veranstaltungen).
Die Aufnahme in den Personalstand des Außenministeriums erfolgt zunächst als Vertragsbedienstete/r der Entlohnungsgruppe v3. Die Bezahlung erfolgt gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 idgF, wobei das Anfangsgehalt per 2011 € 1.531,60 brutto beträgt. Nach Beendigung der gesetzlich vorgeschriebenen zweijährigen Ausbildungsphase erhöht sich das Gehalt auf zumindest € 1.605,20 brutto.
Vordienstzeiten in der Privatwirtschaft können nur bis zu einem Ausmaß von drei Jahren zur Hälfte berücksichtigt werden, Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst werden voll angerechnet.
Grundausbildung und Dienstprüfung
Nach Dienstantritt durchlaufen die Bediensteten eine Grundausbildung in der Zentrale in Wien. Während dieser Zeit müssen die Bediensteten mehrere Grundausbildungsmodule an der Verwaltungsakademie des Bundes absolvieren und werden schwerpunktmäßig mit den Bereichen Kanzleiwesen und Sekretariat sowie im Rahmen interner Schulungen mit administrativen und konsularischen Agenden näher vertraut gemacht.
Versetzungsrhythmus zwischen In- und Ausland
Der auswärtige Dienst wird bestimmt durch das Mobilitätsprinzip und das Rotationsprinzip. Dies bedeutet, dass Angehörige des auswärtigen Dienstes nicht dem Versetzungsschutz unterliegen.
Obwohl die Bediensteten hinsichtlich der Auswahl des Dienstortes Wünsche äußern können, sind sie grundsätzlich verpflichtet, jeder Versetzung ins Ausland, aber auch der Einberufung in die Zentrale, Folge zu leisten.
Eine Aufnahme nur für einen bestimmten Dienstort oder nur für einen bestimmten Fachbereich (z.B. Kultur) ist nicht möglich.
Aufnahmevoraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen
- Bereitschaft, alle 3 bis 4 Jahre den Dienstort zu wechseln und auch in Länern mit schwierigen Lebensbedingungen zu arbeiten
- Eigene Bereitschaft und Bereitschaft des Partners/der Partnerin, länge Zeit in einem Land zu leben, wo der Partner/die Partnerin ev. keine Möglichkeit hat, einen Job auszuüben
- Bereitschaft der Kinder, alle 3 bis 4 Jahre den Freundeskreis aufzugeben und die Schule zu wechseln
- Freude an der Begegnung mit anderen Kulturen und Lebenskreisen
- Redlichkeit, Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit, Disziplin, Organisationstalent, Flexibilität, Ideenreichtum, Geduld, gutes Benehmen und Konzilianz
- Gute EDV- und Computerkenntnisse
- Sehr gute Englischkenntnisse, Kenntnisse weiterer Fremdsprachen vorteilhaft
Gesetzliche Voraussetzungen
(gemäß dem Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes; Statut; BGBl. I Nr. 129/1999 idgF, dem Beamtendienstrechtsgesetz; BDG; BGBl. Nr. 333/1979 idgF und sowie dem Bundesgesetz vom 17. März 1948, BGBl. Nr.86 über das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten des Bundes idgF)
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Unbescholtenheit
- Volljährigkeit
- für männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz-/Zivildienst bzw. Untauglichkeitsnachweis
- erfolgreich abgeschlossene Lehrausbildung bzw. erfolgreicher Abschluss einer mittleren Schule
Auswahlverfahren
Die Aufnahme in den Fachdienst erfolgt auf Grund eines in unregelmäßigen Abständen stattfindenden Auswahlverfahrens (je nach Personalbedarf), das sich in einen schriftlichen und mündlichen Teil gliedert.
Der schriftliche Teil umfasst:
- Fremdsprache Englisch:
o Überprüfung der Englischkenntnisse auf Basis eines Diktats aus einer fremdsprachigen Zeitung (ca. eine Seite) und
o die schriftliche Übersetzung eines englischen Textes mit Hilfe von Wörterbüchern (Kenntnisse weiterer Fremdsprachen werden in mündlicher Form geprüft). - Multiple-Choice Test mit Fragen zur Überprüfung des Allgemeinwissens
- Abschrift mittels PC einer Vorlage mit mindestens 2.300 Anschlägen in 10 Minuten
- Phonotypie: Anfertigung eines Schrifttextes nach Diktat
Der mündliche Teil umfasst:
- Bewertung der mündlichen Fremdsprachenkenntnisse
- Bewertung der allgemeinen geistigen, körperlichen und charakterlichen Eignung für eine Dienstleistung im In- und Ausland
Ergänzende Auskünfte
erteilt die Personalabteilung des Außenministeriums, Referat VI.1e,
1014 Wien, Minoritenplatz 8,
Tel. 050 11 50/DW 3608.
Fax: 050511 59-3608 oder -261.
E-Mail: klaudia.zisler(at)bmeia.gv.at.
