Auslandspraktikum
Auslandspraktika, d.s. Verwaltungspraktika an Dienststellen des BMeiA, stehen StudentInnen, FachhochschulabsolventInnen und UniversitätsabsolventInnen offen und bieten die Möglichkeit, die Aufgaben und Arbeitsweise des Außenministeriums in der Praxis kennenzulernen. Auf diese Weise kann eine Berufsvorbildung durch eine entsprechende praktische Tätigkeit vertieft und ergänzt werden. Rechtsgrundlage für Verwaltungspraktika bildet der Abschnitt Ia (§§ 36a bis 36e) Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG).
- Für die Absolvierung eines Auslandspraktikums gibt es kein fixes Alterslimit, doch sollte der Ausbildungscharakter klar im Vordergrund stehen.
- Auslandspraktika begründen kein Dienst-, sondern ein Ausbildungsverhältnis.
- Sie werden im Außenministerium für die Dauer von 2 und 3 Monaten abgeschlossen.
- Die verpflichtende tägliche Anwesenheit umfasst acht Stunden (vierzig Wochenstunden).
Soziales und Entlohnung
- Den AuslandspraktikantInnen gebührt für die Dauer der ordnungsgemäßen Teilnahme am Praktikum ein monatlicher Ausbildungsbeitrag: Für StudentInnen
€ 880,90,- (brutto monatlich) und für JungakademikerInnen€ 1.132,75,- (brutto monatlich). - Die Zentrale schließt für die AuslandspraktikantInnen eine Unfallversicherung ab.
- AuslandspraktikantInnen müssen für sämtliche Kosten selbst aufkommen (An- und Abreise, Aufenthalt, Unterkunft, Visakosten, etc).
Wie bewerbe ich mich?
InteressentInnen bewerben sich direkt bei der gewünschten Vertretungsbehörde, wobei die Aufnahmekapazitäten aus finanziellen Gründen beschränkt sind.
Eine Liste aller Botschaften, Kulturfora, Generalkonsulate und Vertretungen finden Sie auf unserer Homepage.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Ableistung eines Auslandspraktikums die Absolvierung eines Verwaltungspraktikums beim BMeiA in Wien (Zentrale) nicht mehr möglich ist (in Wien werden die VerwaltungspraktikantInnen nur für den vollen gesetzlich möglichen Zeitraum von 12 Monaten aufgenommen werden). AbsolventInnen eines 12-monatigen-VwP beim BMeiA in Wien kommen daher auch für ein Auslandspraktikum nicht mehr in Frage.
