Referat IV.1.a - Zwischenstaatliche Abkommen (Straf- und Zivilrecht; innere Sicherheit)
Mitwirkung beim Abschluß von Abkommen betreffend das Internationale Strafrecht (Auslieferung, Rechtshilfe, Vollstreckung) den zwischenstaatlichen Rechtsverkehr in Zivilrechtssachen, die innere Sicherheit sowie die Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze (mit Ausnahme der SCHENGENER-Übereinkommen und deren Durchführung); Anwendung des Konsulargebührengesetzes
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