Das Außenministerium
Diplomatische Beziehungen zwischen Staaten lassen sich bis in die Antike zurückverfolgen. Aber erst im 15. Jahrhundert schufen italienische Stadtstaaten ständige Vertretungen als eine der wesentlichen Grundlagen moderner Diplomatie. Anlässlich des Wiener Kongresses (1815) und durch das Aachener Protokoll (1818) erfolgte eine einheitliche Klassifikation der Diplomaten, die durch das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (1961) bestätigt wurde. 1963 wurde das Konsularwesen durch das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen ebenfalls einheitlich geregelt.
Als Geburtsstunde eines selbständigen österreichischen diplomatischen Dienstes gilt das Jahr 1720, als Kaiser Karl VI. die Verwaltung der auswärtigen Beziehungen einem eigenen Minister übertrug. Nach dem Zerfall der Donaumonarchie wurden die auswärtigen Angelegenheiten vom Bundeskanzleramt wahrgenommen. Erst 1959 wurde ein eigenes Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten errichtet.
Der Nationalrat hat mit der Bundesministeriengesetz‑Novelle 2007 die Umbenennung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in „Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten“ beschlossen, welche mit 1. März 2007 wirksam wurde.
In diesem Bereich werden Ihnen Leitung und Organisation des Außenministeriums vorgestellt. Die Funktion "Leitende MitarbeiterInnen" bietet Ihnen die Möglichkeit zur raschen Kontaktaufnahme mit MitarbeiternInnen im In- und Ausland.
Im Abschnitt "Karrieremöglichkeiten" finden Sie Informationen über Laufbahnen im österreichischen Auswärtigen Dienst und ausgewählte Stellenangebote von europäischen und internationalen Organisationen.
